245 Dogmen + 30 Sententia Certa nach Ott/Denzinger
Diese Sammlung enthält verschiedene theologische Notenstufen:
• ~230 De-fide-Dogmen – Unfehlbar definierte Glaubenswahrheiten (höchste Verbindlichkeit)
• 30 Sententia certa – Theologisch sichere Lehrsätze (sehr fest, aber nicht förmlich definiert)
• Einige disziplinäre Normen – Kirchenrechtlich verbindlich, aber kein Glaubensdogma
• Abgeleitete Attribute – Aus Gottes Vollkommenheit theologisch erschlossen
Quellen: Konzilien von Trient, Vatikan I/II, Florenz, Ephesus, Chalcedon; päpstliche Ex-cathedra-Definitionen (Ineffabilis Deus 1854, Munificentissimus Deus 1950); Ludwig Ott Fundamentals of Catholic Dogma; Denzinger-Schönmetzer.
📜 Theologisches Notensystem nach Ott/Denzinger
🔴 De fide (divina et catholica) – Unfehlbar definierte, geoffenbarte Wahrheit; zu glauben mit göttlichem und katholischem Glauben (Ex cathedra / Ökumenisches Konzil / Ordentlich-universales Magisterium). Leugnung = Häresie.
De fide ecclesiastica – Endgültig vorgelegte Lehren, eng mit Offenbarung verbunden (dogmatische Tatsachen); zu halten definitiver assensus. Leugnung = schwerwiegende Verfehlung.
🔵 Sententia fidei proxima – Lehre als geoffenbart betrachtet, noch nicht feierlich definiert; nahezu einmütiges Lehramt/Theologenkonsens. Leugnung = theologisch schwerwiegend.
🔵 Sententia certa (theologice certa) – Sichere Lehre, zwingend aus Offenbarung resultierend, aber nicht selbst unmittelbar geoffenbart; starke theologische Ableitung, konstante Lehre. Leugnung = verfehlt, gefährdet Glaubensverständnis.
Sententia communis – Allgemein angenommene theologische Meinung; breite Tradition. Leugnung = möglich, aber unklug.
Sententia probabilis / bene fundata – Wahrscheinliche Meinung mit guter Begründung; begründete theologische Schule. Leugnung = zulässig (freie Diskussion möglich).
🟡 Disziplinär – Kirchenrechtliche Normen (verbindlich, aber nicht Glaubensdogma; kann sich historisch/juridisch ändern, Dispensen möglich).
🟣 Abgeleitet – Aus Gottes Vollkommenheit theologisch erschlossene Attribute (logische Folge aus Dogmen).
⚠️ Wichtiger Hinweis zum Status dieser Sammlung:
• „De fide" bezeichnet Sätze, die von der Kirche endgültig als geoffenbarte Wahrheit definiert wurden. Die bewusste Leugnung eines „de fide"-Dogmas ist Häresie.
• „Sententia certa" bezeichnet Sätze, die vom kirchlichen Lehramt und der einmütigen Theologie als sicher gehalten werden, auch wenn sie nicht in derselben feierlichen Weise definiert wurden. Die Leugnung wäre theologisch schwerwiegend (irrtümlich), aber wird klassisch nicht sofort als formale Häresie bezeichnet.
• „Disziplinär" bezeichnet kirchenrechtlich bindende Normen, die sich ändern können.
• Diese Sammlung dient der systematischen Darstellung der Lehre, ersetzt aber nicht das lebendige Lehramt der Kirche.
Diese Liste folgt Ludwig Otts Fundamentals of Catholic Dogma und dem Denzinger-Schönmetzer. Quellen: Konzilien von Trient, Vatikan I/II, Florenz, Ephesus, Chalcedon; päpstliche Ex-cathedra-Definitionen.
I. Die Lehre von Gott dem Einen der Wesenheit nach
1.Gott, unser Schöpfer und Herr, kann aus den geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht der Vernunft mit Sicherheit erkannt werden.
2.Das Dasein Gottes ist nicht bloß Gegenstand der natürlichen Vernunfterkenntnis, sondern auch Gegenstand des übernatürlichen Glaubens.
3.Gottes Wesen ist für den Menschen unbegreiflich.
4.Die Seligen des Himmels besitzen eine unmittelbare, intuitive Erkenntnis des göttlichen Wesens.
5.Die unmittelbare Gottanschauung übersteigt das natürliche Erkenntnisvermögen der menschlichen Seele, ist also übernatürlich.
6.Um Gott wirklich unmittelbar zu schauen, bedarf die Seele des Glorienlichtes.
7.Gottes Wesen ist auch für die Seligen des Himmels unbegreiflich.
8.Die göttlichen Eigenschaften sind sowohl mit der göttlichen Wesenheit als auch unter sich real identisch.
9.Gott ist absolut vollkommen.
10.Gott ist in jeder Vollkommenheit absolut unendlich.
11.Gott ist absolut einfach.
12.Es gibt nur einen einzigen Gott.
13.Der eine Gott ist im ontologischen Sinn wahrer Gott.
14.Gott besitzt eine unendliche Erkenntniskraft.
15.Gott ist die absolute ontologische Güte in sich und in Beziehung zu anderen.
16.Gott ist absolut unveränderlich.
17.Gott ist ewig.
18.Gott ist unermesslich und absolut raumlos.
19.Gott ist im geschaffenen Raum überall gegenwärtig.
20.Das Erkennen Gottes ist unendlich.
21.Gott erkennt alles bloß Mögliche.
22.Gott erkennt alles Wirkliche in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
23.Gott sieht in der scientia visionis auch die zukünftigen freien Handlungen der vernünftigen Geschöpfe mit unfehlbarer Gewissheit voraus.
24.Das Wollen Gottes ist unendlich.
25.Gott will und liebt sich selbst mit Notwendigkeit, die außergöttlichen Dinge hingegen mit Freiheit.
26.Gott ist allmächtig.
27.Gott ist der Herr des Himmels und der Erde.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
28.Gott ist unendlich gerecht.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
29.Gott ist unendlich barmherzig.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
30.Gott ist absolut wahrhaftig.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
31.Gott ist absolut treu.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
32.Gott ist die absolute sittliche Güte oder Heiligkeit.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
33.Gott ist die absolute wohlwollende Güte.AbgeleitetAus Gottes Vollkommenheit abgeleitet
II. Die Lehre von Gott dem Dreipersönlichen
34.In Gott sind drei Personen, der Vater, der Sohn und der Hl. Geist. Jede der drei Personen besitzt numerisch dieselbe göttliche Wesenheit.
35.Es gibt in Gott zwei innergöttliche Hervorgänge.
36.Subjekt der innergöttlichen Hervorgänge (im aktiven und passiven Sinn) sind die göttlichen Personen, nicht die göttliche Natur.
37.Die zweite göttliche Person geht aus der ersten durch Zeugung hervor und verhält sich deshalb zu ihr wie der Sohn zum Vater.
38.Der Hl. Geist geht aus dem Vater und dem Sohn als einem einzigen Prinzip durch eine einzige Hauchung hervor.
39.Der Hl. Geist geht nicht durch Zeugung hervor.
40.Die Relationen in Gott sind mit der göttlichen Wesenheit real identisch.
41.In Gott ist alles eins, soweit nicht ein Gegensatz der Relation vorhanden ist.
42.Die drei göttlichen Personen sind ineinander.
43.Alle Tätigkeiten nach außen sind den drei Personen gemeinsam.
III. Die Lehre von Gott dem Schöpfer
44.Alles, was existiert, wurde seiner ganzen Substanz nach von Gott aus nichts hervorgebracht.
45.Gott wurde durch seine Güte bewogen, die Welt frei zu erschaffen.
46.Die Welt wurde zur Verherrlichung Gottes erschaffen.
47.Die drei göttlichen Personen sind ein einziges, gemeinsames Prinzip der Schöpfung.
48.Gott hat frei von äußerem Zwang und innerer Notwendigkeit die Welt erschaffen.
49.Gott hat eine gute Welt erschaffen.
50.Die Welt hat einen zeitlichen Anfang.
51.Gott allein hat die Welt erschaffen.
52.Gott erhält alles Geschaffene im Dasein.
53.Gott schützt und leitet durch seine Vorsehung alles, was er erschaffen hat.
54.Der erste Mensch wurde von Gott erschaffen.
55.Der Mensch besteht aus zwei wesentlichen Teilen – einem materiellen Leib und einer geistigen Seele.
56.Die vernünftige Seele ist an sich die wesentliche Form des Leibes.
57.Jeder Mensch besitzt eine individuelle Seele.
58.Gott hat den Menschen zu einer übernatürlichen Bestimmung erhoben.
59.Unsere ersten Eltern waren vor dem Sündenfall mit der heiligmachenden Gnade ausgestattet.
60.Sie waren auch mit der Gabe der leiblichen Unsterblichkeit ausgestattet.
61.Unsere ersten Eltern im Paradies sündigten schwer durch Übertretung des göttlichen Probegebotes.
62.Durch die Sünde verloren unsere ersten Eltern die heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn und die Ungnade Gottes zu.
63.Unsere ersten Eltern wurden dem Tod und der Herrschaft des Teufels unterworfen.
64.Adams Sünde wird auf seine Nachkommen übertragen nicht durch Nachahmung, sondern durch Abstammung.
65.Die Erbsünde wird durch natürliche Zeugung übertragen.
66.Im Stand der Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden Gnade und aller damit verbundenen Gaben sowie der praeternaturalen Gnadengaben der Unversehrtheit beraubt.
67.Seelen, die in der Erbsünde scheiden, sind von der seligen Gottesschauung ausgeschlossen.
68.Am Anfang der Zeit hat Gott aus nichts geistige Wesenheiten (Engel) erschaffen.
69.Das Wesen der Engel ist geistig.
70.Jedem Menschen ist nach verbreiteter Lehre ein persönlicher Schutzengel zugeordnet. (Klarstellung: Die Existenz der Engel und ihre dienende Sendung ist de fide; die Zuordnung eines persönlichen Schutzengels für jeden Einzelnen ist sententia certa, nicht feierlich definiert.)Sent. certaQuelle: Mt 18,10; Ps 91,11; Tradition; nicht förmlich definiert
71.Der Teufel besitzt eine gewisse Herrschaft über die Menschheit auf Grund der Sünde Adams.
IV. Die Lehre von Gott dem Erlöser - Christologie
72.Jesus Christus ist wahrer Gott und wahrer Sohn Gottes.
73.Christus nahm einen wirklichen Leib an, nicht einen Scheinleib.
74.Christus nahm nicht nur einen Leib, sondern auch eine vernünftige Seele an.
75.Christus wurde wahrhaft gezeugt und geboren von einer Tochter Adams, der Jungfrau Maria.
76.Die göttliche und die menschliche Natur sind in Christus hypostatisch vereinigt, das heißt, in einer Person miteinander verbunden.
77.Der fleischgewordene Christus ist eine einzige, das heißt, eine einheitliche Person. Er ist Gott und Mensch zugleich.
78.Der Gott-Logos ist durch eine innere, physische oder substantielle Vereinigung mit dem Fleisch verbunden. Christus ist nicht der Träger Gottes, sondern ist wirklich Gott.
79.Die menschlichen und die göttlichen Tätigkeiten, die von Christus in der Heiligen Schrift und bei den Vätern ausgesagt werden, dürfen nicht auf zwei Personen oder Hypostasen aufgeteilt werden, den Menschen-Christus und den Gott-Logos, sondern müssen dem einen Christus, dem fleischgewordenen Logos, zugeschrieben werden. Es ist der göttliche Logos, der im Fleisch gelitten hat, gekreuzigt wurde, starb und wieder auferstand.
80.Die heilige Jungfrau ist Mutter Gottes, da sie wahrhaft den fleischgewordenen Gott-Logos gebar.
81.In der hypostatischen Union bleibt jede der beiden Naturen Christi unversehrt, unverwandelt und unvermischt mit der anderen.
82.Jede der beiden Naturen in Christus besitzt ihren eigenen natürlichen Willen und ihre eigene natürliche Wirkweise.
83.Die hypostatische Vereinigung der menschlichen Natur Christi mit dem göttlichen Logos fand im Augenblick der Empfängnis statt.
84.Die hypostatische Union wird niemals aufhören.
85.Die hypostatische Union wurde von den drei göttlichen Personen gemeinsam bewirkt.
86.Nur die zweite göttliche Person wurde Mensch.
87.Nicht nur als Gott, sondern auch als Mensch ist Jesus Christus natürlicher Sohn Gottes.
88.Der Gottmensch Jesus Christus ist mit der einen einzigen Anbetungsweise, der absoluten Anbetung der Latria, die Gott allein gebührt, zu verehren.
89.Die göttlichen und menschlichen Eigenschaften und Tätigkeiten Christi sind von dem einen fleischgewordenen Wort auszusagen.
90.Christus war frei von jeder Sünde, sowohl von der Erbsünde als auch von jeder persönlichen Sünde.
91.Christi menschliche Natur war leidensfähig.
92.Der Sohn Gottes wurde Mensch, um die Menschen zu erlösen.
93.Der gefallene Mensch kann sich nicht selbst erlösen.
94.Der Gottmensch Jesus Christus ist Hoherpriester.
95.Christus brachte sich selbst am Kreuz als wahres und eigentliches Opfer dar.
96.Christus hat uns durch sein Opfer am Kreuz erlöst und mit Gott versöhnt.
97.Christus starb nicht allein für die Vorherbestimmten.
98.Christi Sühnetod erstreckt sich nicht auf die gefallenen Engel.
99.Christus hat durch sein Leiden und Sterben bei Gott Verdienst erworben.
100.Nach seinem Tode stieg Christi Seele, die von seinem Leib getrennt war, in die Unterwelt hinab.
101.Am dritten Tage nach seinem Tode ist Christus verherrlicht von den Toten auferstanden.
102.Christus fuhr mit Leib und Seele in den Himmel auf und sitzt zur Rechten des Vaters.
V. Mariologie - Die Lehre von der Mutter des Erlösers
103.Maria ist wahrhaft Mutter Gottes.
104.Maria wurde ohne Makel der Erbsünde empfangen.
105.Maria empfing durch den Heiligen Geist ohne Mitwirkung eines Mannes.
106.Maria gebar ihren Sohn ohne jede Verletzung ihrer jungfräulichen Unversehrtheit.
107.Auch nach der Geburt Jesu blieb Maria Jungfrau.
108.Maria war Jungfrau vor, während und nach der Geburt Jesu Christi (perpetua virginitas). (Traditionell als de fide gelehrt; in manchen modernen Handbüchern als sententia certa eingeordnet.)
109.Maria wurde mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen.
VI. Gnadenlehre
110.Es gibt ein übernatürliches Einwirken Gottes in die Seelenkräfte, das dem freien Willensakt vorangeht.
111.Es gibt ein übernatürliches Einwirken Gottes in die Seelenkräfte, das zeitlich mit dem freien Willensakt des Menschen zusammenfällt.
112.Für jede Heilstat ist die innere übernatürliche Gnade Gottes (gratia elevans) absolut notwendig.
113.Die innere übernatürliche Gnade ist absolut notwendig zum Glaubensanfang und zum Heil.
114.Ohne besondere Hilfe Gottes kann der Gerechtfertigte nicht bis ans Ende in der Rechtfertigung ausharren.
115.Der gerechtfertigte Mensch kann nicht sein ganzes Leben lang alle Sünden, auch nicht alle lässlichen Sünden, ohne besonderes Gnadenprivileg Gottes vermeiden.
116.Auch im gefallenen Zustand kann der Mensch durch seine natürliche Verstandeskraft religiöse und moralische Wahrheiten erkennen.
117.Für die Verrichtung einer sittlich guten Handlung ist die heiligmachende Gnade nicht erforderlich.
118.Im Zustand der gefallenen Natur ist es dem Menschen ohne übernatürliche Offenbarung moralisch unmöglich, alle religiösen und sittlichen Wahrheiten der natürlichen Ordnung leicht, mit fester Gewissheit und ohne Beimischung eines Irrtums zu erkennen.
119.Die Gnade kann durch natürliche Werke weder de condigno noch de congruo verdient werden.
120.Gott gibt allen Gerechten hinreichende Gnade (gratia proxime vel remote sufficiens) zur Beobachtung der göttlichen Gebote.
121.Gott hat durch einen ewigen Willensentschluss gewisse Menschen zur ewigen Seligkeit vorherbestimmt.
122.Gott verurteilt durch einen ewigen Willensentschluss gewisse Menschen wegen ihrer vorausgesehenen Sünden zur ewigen Verwerfung.
123.Der menschliche Wille bleibt unter dem Einfluss der wirksamen Gnade frei, die nicht unwiderstehlich ist.
124.Es gibt eine Gnade, die wahrhaft hinreichend ist und dennoch unwirksam bleibt (gratia vere et mere sufficiens).
125.Der Sünder kann und muss sich mit Hilfe der aktuellen Gnade auf den Empfang der Gnade, durch die er gerechtfertigt wird, vorbereiten.
126.Die Rechtfertigung eines Erwachsenen ist ohne den Glauben nicht möglich.
127.Außer dem Glauben müssen noch weitere Vorbereitungsakte vorhanden sein.
128.Die heiligmachende Gnade heiligt die Seele.
129.Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zum Freund Gottes.
130.Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten zum Kind Gottes und gibt ihm einen Anspruch auf das himmlische Erbe.
131.Die drei göttlichen oder theologischen Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe werden zusammen mit der heiligmachenden Gnade eingegossen.
132.Ohne besondere göttliche Offenbarung kann niemand mit der Gewissheit des Glaubens wissen, ob er im Stand der Gnade ist.
133.Der Grad der rechtfertigenden Gnade ist nicht bei allen Gerechten derselbe.
134.Die Gnade kann durch gute Werke vermehrt werden.
135.Die Gnade, durch die wir gerechtfertigt werden, kann verloren gehen, und wird durch jede schwere Sünde verloren.
136.Durch seine guten Werke erwirbt sich der gerechtfertigte Mensch von Gott wirklich einen Anspruch auf übernatürlichen Lohn.
137.Ein gerechter Mensch verdient sich durch jedes gute Werk eine Vermehrung der heiligmachenden Gnade, das ewige Leben (falls er im Stand der Gnade stirbt) und eine Vermehrung der himmlischen Herrlichkeit.
VII. Die Lehre von der Kirche
138.Die Kirche wurde vom Gottmenschen Jesus Christus gestiftet.
139.Christus gab der Kirche eine hierarchische Verfassung.
140.Die den Aposteln verliehenen Gewalten sind auf die Bischöfe übergegangen.
141.Christus setzte den Apostel Petrus zum Erstling aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen Kirche, indem er ihm unmittelbar und persönlich den Primat der Jurisdiktion übertrug.
142.Nach Christi Anordnung soll Petrus auf immer Nachfolger in seinem Primat über die ganze Kirche haben.
143.Die Nachfolger Petri im Primat sind die Bischöfe von Rom.
144.Der Papst besitzt volle und höchste Gewalt der Jurisdiktion über die ganze Kirche, nicht bloß in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und in der Regierung der Kirche.
145.Der Papst ist unfehlbar, wenn er ex cathedra spricht.
146.Kraft göttlichen Rechtes besitzen die Bischöfe eine ordentliche Regierungsgewalt über ihre Diözesen.
147.Christus ist das Haupt der Kirche.
148.Bei der endgültigen Entscheidung über Lehren, die den Glauben und die Sitten betreffen, ist die Kirche unfehlbar.
149.Der primäre Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell geoffenbarten Wahrheiten der christlichen Lehre, die den Glauben und die Sitten betreffen.
150.Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, sei es auf einem allgemeinen Konzil versammelt, sei es über die Erde zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende vorlegen.
151.Die von Christus gestiftete Kirche ist einzig und einheitlich.
152.Die von Christus gestiftete Kirche ist heilig.
153.Die von Christus gestiftete Kirche ist katholisch.
154.Die von Christus gestiftete Kirche ist apostolisch.
154a.Die von Christus gestiftete Kirche ist eine sichtbare und rechtlich verfasste Gemeinschaft, nicht nur eine unsichtbare Gemeinschaft der Erwählten. Sie besitzt eine sakramentale Sichtbarkeit mit hierarchischer Struktur.Sent. certaQuelle: Vatikan II LG 8; Mystici Corporis; gegen rein "unsichtbare Kirche"-Theologie
155.Die Kirche ist heilsnotwendig. Niemand wird gerettet entgegen Christus und der Kirche, aber es ist möglich, gerettet zu werden durch Christus und die Kirche auch ohne sichtbare volle Eingliederung, wenn die Schuld fehlt und der Wille auf Wahrheit/Gehorsam gegenüber Gott gerichtet ist (votum Ecclesiae).De fideQuelle: Vatikan I; LG 14-16; Mystici Corporis; Extra Ecclesiam nulla salus
156.Es ist erlaubt und nützlich, die Heiligen im Himmel zu verehren und ihre Fürbitte anzurufen.
157.Es ist erlaubt und nützlich, die Reliquien der Heiligen zu verehren.
158.Es ist erlaubt und nützlich, die Bilder der Heiligen zu verehren.
159.Die Lebenden können den Seelen im Fegfeuer durch ihre Fürbitten (Suffragien) zu Hilfe kommen.
VIII. Die Lehre von den Sakramenten
160.Die Sakramente des Neuen Bundes enthalten die Gnade, die sie bezeichnen, und verleihen sie denen, die kein Hindernis setzen.
161.Die Sakramente wirken ex opere operato (durch die vollzogene Handlung).
162.Alle Sakramente des Neuen Bundes verleihen den Empfängern heiligmachende Gnade.
163.Drei Sakramente, Taufe, Firmung und Weihe, prägen ein Merkmal ein, das heißt, ein unauslöschliches geistiges Zeichen, und können deshalb nicht wiederholt werden.
164.Das sakramentale Merkmal ist ein geistiges, der Seele eingeprägtes Zeichen.
165.Das sakramentale Merkmal bleibt wenigstens bis zum Tode seines Trägers bestehen.
166.Alle Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus Christus eingesetzt.
167.Es gibt sieben Sakramente des Neuen Bundes. [Trient]
167a.Für die gültige Spendung eines Sakramentes ist es notwendig, dass der Spender wenigstens die Intention hat, zu tun, was die Kirche tut.Sent. certaQuelle: Tridentinische Praxis; theol. Schluss; Gültigkeit von Sakramenten
168.Die Sakramente des Neuen Bundes sind den Sakramenten des Alten Bundes überlegen.
169.Für alle Menschen ist wenigstens der Wunsch (votum) der Taufe zum Heil notwendig.
170.Die Taufe wurde von Christus unmittelbar eingesetzt.
171.Die Materie der Taufe ist wahres und natürliches Wasser.
172.Die Taufe verleiht die heiligmachende Gnade.
173.Die Taufe bewirkt die Nachlassung aller Sünden, die vor der Taufe begangen wurden.
174.Die Taufe befreit von allen Sündenstrafen.
175.Auch nach der Taufe verbleiben im Menschen Leiden des gegenwärtigen Lebens, wie Leiden, Krankheit, Tod und die aus der Konkupiszenz hervorgehenden Schwachheiten.
176.Die Taufe prägt der Seele ein unauslöschliches geistiges Merkmal, das Taufmerkmal, ein und kann daher nicht wiederholt werden.
177.Im Notfall kann jeder Mensch gültig taufen.
178.Die Firmung ist ein wahres und eigentliches Sakrament.
179.Die Firmung prägt der Seele ein unauslöschliches geistiges Merkmal ein und kann daher nur einmal empfangen werden.
180.Der Bischof ist ordentlicher Spender der Firmung; gültig geweihte Priester mit entsprechender Vollmacht sind außerordentliche Spender. (Trient definiert das Wesen der Firmung de fide, die Spenderfrage ist sententia certa/communis.)Sent. certaQuelle: Trient Sess. VII; CIC 882-885; Praxis der Kirche
181.Das Sakrament der Eucharistie wurde von Christus eingesetzt.
182.Christus wird im Sakrament des Altares wahrhaft, wirklich und wesentlich gegenwärtig.
183.Christus wird im Sakrament des Altares mit Leib und Blut, mit Seele und Gottheit, also mit seiner ganzen Menschheit und Gottheit gegenwärtig.
184.Der Leib und das Blut Christi werden im Sakrament des Altares zusammen mit seiner Seele und Gottheit kraft der sakramentalen Zeichen gegenwärtig.
185.Der ganze Christus ist unter jeder der beiden Gestalten gegenwärtig (Totus Christus sub qualibet specie). [Trient]De fideQuelle: Konzil von Trient Sess. XIII Can. 3; DH 1653
186.Der ganze Christus ist in jedem Teil der Gestalten gegenwärtig (Totus Christus sub singulis partibus specierum). [Trient]De fideQuelle: Konzil von Trient Sess. XIII Can. 3; DH 1653
187.Nach der Konsekration sind die Gestalten von Brot und Wein nicht mehr vorhanden.
188.Leib und Blut Christi werden durch die Transsubstantiation oder Wesensverwandlung von Brot und Wein gegenwärtig.
189.Die sakramentalen Akzidentien von Brot und Wein bleiben nach der Konsekration ohne ihr zugrundeliegendes Substrat bestehen.
190.Der Leib Christi wird nach der Konsekration an zahlreichen verschiedenen Orten zugleich gegenwärtig.
191.Die geweihten Gestalten sind würdig der Anbetungslatrie.
192.Die Eucharistie ist ein wahres und eigentliches Opfer. [Trient]
193.Das Messopfer ist dasselbe Opfer wie das Kreuzesopfer: dieselbe Opfergabe (Christus), derselbe Hohepriester (Christus), nur die Darbietungsweise ist unblutig (Vergegenwärtigung, nicht Wiederholung). [Trient]De fideQuelle: Konzil von Trient Sess. XXII Can. 1-3; DH 1740-1743
194.Das eucharistische Opfer ist nicht bloß ein Lob- und Dankopfer, sondern auch ein Sühne- und Bittopfer.
195.Die Wirkung des eucharistischen Opfers ist nicht auf die Lebenden beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf die Verstorbenen, die in Christus verschieden, aber noch nicht völlig gereinigt sind.
196.Die Konsekration und die Opferhandlung werden vom Priester in der Person Christi vollzogen.
197.Der sakramentale Empfang des Leibes und Blutes Christi ist zur Teilnahme am eucharistischen Opfer nicht notwendig.
198.Die heilige Eucharistie ist als geistliches Nahrungsmittel der Seelen den Menschen zu geistiger Erquickung gegeben.
199.Die Gnade wird durch den würdigen Empfang der Eucharistie vermehrt.
200.Der unwürdige Empfang der Eucharistie ist eine schwere Sünde.
201.Das Sakrament der Buße ist ein von Christus eingesetztes eigentliches und wahres Sakrament.
202.Die Vergebung der Sünden, die durch das Bußsakrament bewirkt wird, geschieht durch gerichtliche Lossprechung des Priesters.
203.Das Bußsakrament verleiht die heiligmachende Gnade.
204.Die Wirkung des Bußsakraments ist die Versöhnung mit Gott.
205.Das Bußsakrament ist notwendig zum Heil für jene, die nach der Taufe eine schwere Sünde begangen haben.
206.Der Pönitent muss alle schweren Sünden, die er nach der Taufe begangen hat, nach Art und Zahl bekennen.
207.Kraft göttlichen Rechtes muss der Beichtvater über die Sünden, deren Kenntnis er in der sakramentalen Beichte erlangt hat, strenges Stillschweigen bewahren.
208.Die extreme Ölung ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das von Christus eingesetzt wurde.
209.Die primäre Wirkung der extremen Ölung ist die Vermehrung der heiligmachenden Gnade.
210.Das Sakrament der Weihe ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das von Christus eingesetzt wurde.
211.Das Sakrament der Weihe prägt ein geistiges Merkmal ein.
211a.Nur gültig geweihte Bischöfe und Priester können gültig die Eucharistie konsekrieren und sakramental die Sünden lossprechen. Das hierarchische Priestertum unterscheidet sich vom allgemeinen Priestertum aller Getauften dem Wesen, nicht bloß dem Grad nach.De fideQuelle: Trient Sess. XXIII Can. 1,3-4; Vatikan II LG 10
212.Das Sakrament der Ehe ist ein wahres und eigentliches Sakrament, das von Christus eingesetzt wurde.
213.Die kirchliche Eheschließungsform ist für Katholiken verbindlich (kirchenrechtliche Norm).DisziplinärQuelle: Trient Sess. XXIV (Tametsi); CIC 1108-1129; Dispensen möglich
214.Eheschließung vor Seelsorger und zwei Zeugen ist im lateinischen Ritus zur Gültigkeit vorgeschrieben.DisziplinärQuelle: CIC 1108; nicht Glaubensdogma, sondern Rechtsnorm
215.Kraft göttlichen Rechtes ist die Ehe in sich unauflöslich.
216.Die sakramental geweihte, vollzogene Ehe ist nach göttlichem Recht absolut unauflöslich, selbst nicht durch die Gewalt des Papstes.
217.Die Kirche besitzt die Gewalt, trennende und aufschiebende Ehehindernisse aufzustellen.
IX. Die Lehre von den letzten Dingen (Eschatologie)
218.Alle Menschen, die im Stande der heiligmachenden Gnade sterben, gelangen in den Himmel.
219.Die himmlische Seligkeit besteht in der beseligenden Anschauung Gottes.
220.Die himmlische Seligkeit dauert ewig.
221.Der Grad der himmlischen Seligkeit ist verschieden nach dem Grad der Verdienste.
222.Das Fegfeuer existiert.
223.Die Seelen im Fegfeuer können durch die Fürbitten der Lebenden, besonders aber durch das unblutige Opfer der Messe, Hilfe erlangen.
224.Christus wird am Ende der Welt zur Abhaltung des allgemeinen Gerichts in Herrlichkeit wiederkommen.
225.Alle Toten werden am letzten Tage mit ihren Leibern auferstehen.
226.Die Toten werden mit denselben Leibern auferstehen, die sie auf Erden hatten.
227.Christus wird nach seiner Wiederkunft alle Menschen richten.
228.Die Hölle existiert. (Die Hölle ist primär Verlust der seligen Gottesschau [poena damni], dazu kommt Strafe [poena sensus].)
229.Die Seelen derer, die in einem Zustand persönlicher schwerer Sünde sterben, gehen in die Hölle ein. (Endgültige Selbsttrennung von Gott.)
230.Die Strafe der Hölle dauert in Ewigkeit. (Poena damni = ewiger Verlust Gottes; poena sensus = Strafe.)
X. Ergänzende Dogmen
231.Die Heilige Schrift ist inspiriert.
232.Alle Bücher der Heiligen Schrift haben Gott zum Verfasser.
233.Die Heilige Schrift ist frei von Irrtümern.
234.Es gibt eine göttliche Überlieferung, die eine Quelle des Glaubens ist.
235.Die Schrift und die Tradition sind von gleicher Autorität.
236.Der Glaube ist zum Heil notwendig.
237.Die Tugend der Hoffnung ist zum Heil notwendig.
238.Die Liebe zu Gott ist zum Heil notwendig.
239.Niemand kann sich ohne besondere göttliche Offenbarung seiner Prädestination sicher sein.
240.Der Mensch besitzt einen freien Willen.
241.Die Seele ist unsterblich.
242.Es gibt eine besondere, persönliche Vorsehung Gottes.
243.Das Böse in der Welt widerspricht nicht der Güte und Allmacht Gottes.
244.Die Taufe entfernt die Erbsünde zusammen mit aller persönlichen Schuld.
245.Gott allein ist anbetungswürdig mit der Anbetung der Latria.
XI. Sententia Certa - Theologisch Sichere Lehrsätze
SC-01.Das Taufverlangen (Baptismus des Verlangens) rettet, wenn die Wassertaufe unmöglich ist.Sent. certaQuelle: Trient (implizit); Tradition
SC-02.Die Bluttaufe (Martyrium) ersetzt die Wassertaufe in der Heilsordnung.Sent. certaQuelle: Tradition/Väter; Katechese
SC-04.Maria ist frei von persönlicher Sünde während ihres ganzen Lebens.Sent. certaQuelle: Lehrtradition; Handbücher
SC-05.Christus besaß neben der seligmachenden Anschauung auch eingegossenes und erworbenes Wissen.Sent. certaQuelle: Traditionelle Handbücher; Scholastik
SC-06.Der menschliche Wille bleibt unter wirksamer Gnade frei (Gnade ist nicht physisch zwingend).Sent. certaQuelle: Trient (beharrt auf Freiheit); theol. Schluss
SC-07.Der sakramentale Kommunionempfang ist zur Teilnahme am Messopfer nicht absolut nötig.Sent. certaQuelle: Trient XXII; theol. Praxis
SC-08.Die Gegenwart Christi dauert so lange, wie die eucharistischen Gestalten bestehen.Sent. certaQuelle: Trient; theol. Schluss aus Transsubstantiation
SC-10.Die Beichte erfordert gewöhnlich die Aufzählung schwerer Sünden nach Art und Zahl.Sent. certaQuelle: Trient; CIC; theol. Praxis
SC-12.Die wesentlichen Eigenschaften der Ehe sind Einheit und Unauflöslichkeit.Sent. certaQuelle: Trient; Lehramt
SC-13.Die Seelen im Fegfeuer sind des Heils sicher und bedürfen Reinigung.Sent. certaQuelle: Trient; Lehrtradition
SC-14.Die Verdammten leiden nach gerechtem Maß; die Strafen sind dem Schuldgrad entsprechend.Sent. certaQuelle: Tradition; 1 Kor 3, Maßgedanke
SC-15.Alles Heil kommt von Christus durch die Kirche; außerhalb kann Heil durch außerordentliche Mittel vermittelt werden.Sent. certaQuelle: LG 14-16; Mystici Corporis
SC-16.Christus ist der einzige Mittler in striktem Sinn; andere Mittlerschaften sind abgeleitet.Sent. certaQuelle: 1 Tim 2,5; Lehramt
SC-17.Der erste Rechtfertigungsakt ist unverdienbar (reine Gnade); spätere Verdienste sind echt.Sent. certaQuelle: Trient VI; theol. Schluss
SC-18.Der Mensch besitzt immer einen freien Willen (gegen Fatalismus).Sent. certaQuelle: Trient; stete Lehre
SC-19.Die Seele ist unsterblich und subsistiert nach dem Tod.Sent. certaQuelle: Tradition/Lehramt; oft de fide
SC-20.Die gefallenen Engel sind unwiderruflich dem Gericht verfallen; kein Reuebeschluss möglich.Sent. certaQuelle: Tradition; theol. Schluss
SC-21.Die Welt ist das Werk der göttlichen Weisheit.Sent. certaQuelle: Tradition; Schöpfungslehre
SC-22.Gott war frei, diese oder eine andere Welt zu erschaffen.Sent. certaQuelle: Schöpfungslehre; theol. Reflexion
SC-23.Adam empfing die heiligmachende Gnade nicht nur für sich, sondern für alle Nachkommen.Sent. certaQuelle: Tradition; Erbsündenlehre
SC-24.Christi Seele besaß von Anfang an die unmittelbare Gottesschau (visio beatifica).Sent. certaQuelle: Traditionelle Schultheologie; sent. proxima fidei
SC-25.Christi menschliche Erkenntnis war frei von Unwissen und Irrtum.Sent. certaQuelle: Christologie; traditionelle Lehre
SC-26.Christi Menschheit als Werkzeug des Logos vermag übernatürliche Wirkungen hervorzubringen.Sent. certaQuelle: Christologie; Instrumentallehre
SC-27.Gott war zur Erlösung nicht innerlich oder äußerlich gezwungen.Sent. certaQuelle: Soteriologie; Freiheit Gottes
SC-28.Christus ist Prophet, Priester und König. Als höchster Prophet und absoluter Lehrer offenbart er die Wahrheit; als ewiger Hohepriester bringt er das vollkommene Opfer dar; als König herrscht er über das gesamte geschaffene Universum (Christus Rex).Sent. certaQuelle: Ämterlehre Christi; Quas Primas (Pius XI, 1925); fester Lehrbestand
SC-29.Die Kirche ist der mystische Leib Christi.Sent. certaQuelle: Ekklesiologie; Mystici Corporis
SC-30.Auch Sünder gehören zur Kirche (solange nicht exkommuniziert).Sent. certaQuelle: Ekklesiologie; Kirchenzugehörigkeit
XII. Häresien, Konziliarische Anathemas & Moderne Verurteilungen
🚫 Verurteilte Irrlehren & Häresien
Diese Sektion dokumentiert verurteilte Irrlehren, die dem katholischen Glauben widersprechen. Die Verurteilungen erfolgen durch Konzilien (Nizäa, Ephesus, Chalcedon, Trient, Vatikan I/II), päpstliche Bullen und lehramtliche Dokumente. Die Kenntnis dieser Irrlehren hilft, den katholischen Glauben präzise von Verfälschungen abzugrenzen.
A. Klassische Häresien (Antike & Mittelalter)
H-01.Arianismus – Leugnet die wahre Gottheit des Sohnes (geschaffenes, nicht-ewiges Wesen). "Es gab eine Zeit, da er nicht war."[Verurteilt: Nizäa 325]Gegenposition: Der Sohn ist wesensgleich (homoousios) mit dem Vater, wahrer Gott vom wahren Gott. (Nizänisches Glaubensbekenntnis)
H-02.Nestorianismus – Zwei Personen in Christus; lehnt "Theotokos" (Gottesgebärerin) ab. Trennung der göttlichen und menschlichen Person. [Verurteilt: Ephesus 431]Gegenposition: Eine göttliche Person in zwei Naturen; Maria ist Theotokos.
H-03.Monophysitismus (Eutychianismus) – Nur eine (verschmolzene) Natur in Christus nach der Vereinigung. Menschliche Natur absorbiert. [Verurteilt: Chalcedon 451]Gegenposition: Zwei Naturen, unvermischt, unverwandelt, ungetrennt, ungeteilt (Chalcedonische Definition).
H-04.Pelagianismus – Leugnet Erbsünde und Notwendigkeit der Gnade für den Anfang des Heils. Mensch kann ohne vorangehende Gnade das Heil beginnen. [Verurteilt: Karthago 418, Ephesus 431, Trient]Gegenposition: Erbsünde real; preveniente Gnade absolut nötig; Rechtfertigung ist Gnadengeschenk.
H-05.Donatismus – Sakramente hängen von Heiligkeit des Spenders ab; rigoristische Ekklesiologie. Ungültigkeit von Sakramenten aus der Hand von Sündern. [Verurteilt: Synoden Roms/Karthago, Augustinus]Gegenposition: Sakramente wirken ex opere operato; Kirche ist heilig und trägt sündige Glieder.
H-06.Ikonoklasmus – Verwerfung der Verehrung heiliger Bilder. Bilderkult sei Götzendienst. [Verurteilt: 2. Nizäa 787]Gegenposition: Relativ verehrende Ehre (proskynesis) der Ikonen, nicht Anbetung (latria). Differenzierung von latria/dulia/hyperdulia.
B. Konziliarische Anathemas (Trient, Vatikan I, Nizäa)
A-01.Trient Sess. VI Can. 9 – Wer sagt, der Sünder werde allein durch den Glauben gerechtfertigt (sola fide), sei Anathema. Gegen: Solafidianismus
A-02.Trient Sess. VII Can. 1 – Wer leugnet, dass es 7 Sakramente des Neuen Bundes gibt, sei Anathema. Gegen: Reduktion der Sakramente
A-03.Trient Sess. VII Can. 4 (Taufe) – Wer die von Häretikern gespendete Taufe (mit rechter Form/Intention) für ungültig hält, sei Anathema. Gegen: Donatismus / Wiederholungstaufe
A-04.Trient Sess. XIII Can. 1 – Wer leugnet, dass Christus in der Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesenhaft gegenwärtig ist, sei Anathema. Gegen: Leugnung der Realpräsenz
A-05.Trient Sess. XIII Can. 6 – Wer leugnet, dass unter jeder Gestalt der ganze Christus gegenwärtig ist, sei Anathema. Gegen: Teilbarkeit Christi unter Spezies
A-06.Trient Sess. XXII Can. 1-3 – Wer sagt, in der Messe werde kein wahres und eigentliches Opfer dargebracht, oder Messe sei bloß Lob-/Dankopfer (nicht Sühne- und Bittopfer), sei Anathema. Gegen: Leugnung des Opfercharakters
A-07.Trient Sess. XXIII Can. 3-4 – Wer sagt, es gebe im NT kein hierarchisches Priestertum und kein Vollmachtssakrament, oder nur allgemeines Priestertum bestehe, sei Anathema. Gegen: Leugnung der Weihe
A-08.Trient Sess. XXIV Can. 5 – Wer sagt, die Ehe könne aus kirchlichem/staatlichem Grund gelöst werden (ratum et consummatum), sei Anathema. Gegen: Auflösliche Ehe
A-09.Vatikan I – Dei Filius Can. I.1 – Wer den einen wahren Gott, Schöpfer sichtbarer und unsichtbarer Dinge, leugnet, sei Anathema. Gegen: Atheismus
A-10.Vatikan I – Dei Filius Can. I.3 – Wer sagt, Gottes Wesen sei identisch mit dem Wesen aller Dinge (Pantheismus), sei Anathema. Gegen: Pantheismus
A-11.Vatikan I – Pastor aeternus Can. 4 – Wer sagt, der Papst sei nicht ex cathedra unfehlbar, wenn er endgültig definiert, sei Anathema. Gegen: Leugnung der päpstlichen Unfehlbarkeit
A-12.Nizäa I (325) Anathema-Schluss – Wer sagt: "Es gab eine Zeit, da er nicht war" oder der Sohn sei aus anderem Wesen, sei wandelbar, sei Anathema. Gegen: Arianismus
C. Moderne Verurteilungen (19.-21. Jahrhundert)
V-01.Modernismus – Sammelbecken für subjektivistische, historistische, relativistische Theorien in Theologie. Dogmen entwickeln sich als bloße Symbole; Inspiration/Mirakel relativiert. [Verurteilt: Lamentabili 1907, Pascendi 1907, Pius X]Quelle: Syllabus "Lamentabili" (65 Sätze); Enzyklika "Pascendi Dominici Gregis"; Antimodernisteneid (1910)
V-02.Indifferentismus / Religiöser Relativismus – Gleichgültigkeit der Religionen; alle seien gleich wahr/führend. Kein Alleinanspruch Christi/Kirche. [Verurteilt: Mirari vos 1832, Quanta cura + Syllabus 1864, Dominus Iesus 2000]Quelle: Gregor XVI "Mirari vos"; Pius IX "Quanta cura" + Syllabus errorum (80 Irrtümer); CDF "Dominus Iesus"
V-03.Kommunismus (atheistisch-marxistisch) – Materialistischer, atheistisch-dialektischer Deutung der Geschichte; Klassenkampf-Erlösung. Atheismus; Familien-/Eigentumsauflösung. [Verurteilt: Divini Redemptoris 1937, Dekret 1949]Quelle: Pius XI "Divini Redemptoris" (1937); Heiliges Offizium-Dekret gegen den Kommunismus (1949); christl. Soziallehre
V-04.Relativismus (moralisch/erkenntnistheoretisch) – Leugnet objektive moralische/seinshafte Wahrheit; Normen situationsabhängig. Keine absolut bindenden negativen Normen. [Verurteilt: Veritatis splendor 1993, Fides et ratio 1998, Ratzinger 2005]Quelle: Johannes Paul II. "Veritatis splendor" (1993), "Fides et ratio" (1998); Kardinal Ratzinger "Diktatur des Relativismus" (2005)
V-05.Liberalismus (theologisch) – Verurteilung liberaler Irrtümer: absolute Gewissensfreiheit, Trennung von Kirche und Staat im feindlichen Sinn, moralischer Relativismus. [Verurteilt: Libertas praestantissimum 1888]Quelle: Leo XIII "Libertas praestantissimum" (1888); Unterscheidung wahre (an Wahrheit gebundene) vs. falsche Freiheit
V-06.Jansenismus – Strenger Gnadendeterminismus; eingeschränkte Kommunionpraxis. Wenige Prädestinierte; seltene Kommunion; eingeschränkte Willensfreiheit. [Verurteilt: Cum occasione 1653, Unigenitus 1713]Quelle: Innozenz X. "Cum occasione" (1653, 5 Sätze Jansenius verurteilt); Clemens XI. "Unigenitus" (1713); Port-Royal
V-07.Protestantische Kernirrtümer (als verurteilte Positionen) – "Sola fide" (Rechtfertigung allein durch Glauben ohne sakramentale Ordnung); "Sola Scriptura" (Schrift allein gegen Tradition/Magisterium). [Verurteilt: Trient 1545-1563]Quelle: Konzil von Trient; Gegenposition: Rechtfertigung umfasst innere Erneuerung; Schrift und Tradition gleichrangige Quellen; Lehramt authentisch
📖 Hinweis zur Verwendung:
Diese Sammlung dient der theologischen Klarheit und Abgrenzung, nicht der persönlichen Verurteilung einzelner Personen. Die Kirche verurteilt Irrlehren, nicht Personen. Viele der historisch genannten Häresiarchen können in gutem Glauben geirrt haben oder sind durch die Zeit missverstanden worden. Die Kenntnis dieser Verurteilungen hilft, den katholischen Glauben präzise zu verstehen und zu verteidigen.