Ablass - Erlass der Sühneleistung
Diese Informationen dienen zur katechetischen Bildung und ersetzen NICHT:
Bei Glaubensfragen: Wenden Sie sich an Ihren Ortspfarrer oder Beichtvater. Diese Plattform bietet theologische Information, keine sakramentale Gnade.
De Fide: Erlass der Sühneleistung (poenitentia), die der Kirche noch schuldig ist nach Vergebung (KKK 1471-1479, DH 1835-1836).
FALSCH: 'Man kauft sich Sündenvergebung.' RICHTIG: Indulgenz ist Erlass der Strafe nach bereits vergebener Sünde (KKK 1471-1472).
Vollablass: GANZE Sühneleistung erlassen (schwer zu erhalten - erfordert innere Ablösung). Teilablass: Teil der Sühneleistung erlassen.
1. Beichte + Kommunion (Gnade). 2. Gebete für Papst. 3. Werk durchführen (Wallfahrt, Almosen, etc.). 4. Losgesagung von Sünde.
Kirche spendet Ablasse auch für Verstorbene im Fegefeuer (Suffragium für Tote). Das ist höchste Barmherzigkeit (KKK 1479).
De Fide: Ablasse existieren + sind gültig (KKK 1471). ABER: Nicht zentral - Beichte + Reue sind essentiell. Ablasse sind 'extra' Gnade.