📜 Indulgenzen - Ablasse der Kirche

Ablass - Erlass der Sühneleistung

⚠️ Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen zur katechetischen Bildung und ersetzen NICHT:

Bei Glaubensfragen: Wenden Sie sich an Ihren Ortspfarrer oder Beichtvater. Diese Plattform bietet theologische Information, keine sakramentale Gnade.

De Fide: Was ist Indulgenz?

De Fide: Erlass der Sühneleistung (poenitentia), die der Kirche noch schuldig ist nach Vergebung (KKK 1471-1479, DH 1835-1836).

NICHT Sündenvergebung

FALSCH: 'Man kauft sich Sündenvergebung.' RICHTIG: Indulgenz ist Erlass der Strafe nach bereits vergebener Sünde (KKK 1471-1472).

Vollige vs. Teilablass

Vollablass: GANZE Sühneleistung erlassen (schwer zu erhalten - erfordert innere Ablösung). Teilablass: Teil der Sühneleistung erlassen.

Bedingungen für Indulgenz

1. Beichte + Kommunion (Gnade). 2. Gebete für Papst. 3. Werk durchführen (Wallfahrt, Almosen, etc.). 4. Losgesagung von Sünde.

Ablasse für Verstorbene

Kirche spendet Ablasse auch für Verstorbene im Fegefeuer (Suffragium für Tote). Das ist höchste Barmherzigkeit (KKK 1479).

Ablässe heute

De Fide: Ablasse existieren + sind gültig (KKK 1471). ABER: Nicht zentral - Beichte + Reue sind essentiell. Ablasse sind 'extra' Gnade.

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