Der Antimodernismus der katholischen Kirche

Eine lehramtstreue Darstellung

Lehramtstreu Historisch fundiert Theologisch präzise

Einleitung

Die Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit dem Modernismus stellt eine der bedeutendsten theologischen Kontroversen der Neuzeit dar. Diese Darstellung bietet einen lehramtstreuen Überblick über die Entwicklung des kirchlichen Antimodernismus von seinen Vorläufern im 19. Jahrhundert bis zu den heutigen hermeneutischen Ansätzen. Dabei werden die lehramtlichen Dokumente in ihrem historischen Kontext dargestellt und ihre bleibende Bedeutung für die katholische Theologie herausgearbeitet.

Der Antimodernismus ist nicht, wie oft missverstanden, eine bloße Ablehnung moderner Methoden oder Erkenntnisse, sondern eine differenzierte Antwort auf Strömungen, die den übernatürlichen Charakter der Offenbarung, die Objektivität der Glaubenswahrheiten und die Kontinuität der kirchlichen Lehre in Frage stellen. Die folgende Darstellung zeigt, wie die Kirche zwischen legitimer theologischer Entwicklung und unzulässiger Verfälschung des Glaubensgutes unterscheidet.

1. Was ist „Modernismus"? Diagnose nach Pascendi (1907)

Leitsatz: Modernismus = Synthese aller Häresien; System aus Agnostizismus (Erkenntnisgrenze), Immanentismus (Religion=Gefühl), Symbolismus (Dogma=Zeichen), Evolutionismus (Dogma=Entwicklung als Verwandlung).

1.1 Die modernistische Diagnose

In seiner Enzyklika Pascendi dominici gregis vom 8. September 1907 beschreibt Papst Pius X. den Modernismus als ein zusammenhängendes System, das auf philosophischen Vorannahmen aufbaut und weitreichende Konsequenzen für das Verständnis von Offenbarung, Dogma und Kirche hat.

„Dass Wir so handeln müssen, veranlasst Uns vor allem die Tatsache, dass die Verfechter des Irrtums heutzutage nicht mehr nur unter den offenen Feinden zu suchen sind; sie verbergen sich vielmehr [...] im eigenen Schoß und Herzen der Kirche und sind dadurch umso gefährlicher, je weniger sie sich bemerkbar machen. [...] Sie treten als Erneuerer der Kirche auf [...]. Es handelt sich nämlich nicht mehr um den alten Irrtum, der der menschlichen Natur natürliche Rechte gegenüber dem Übernatürlichen zuerkannte. Er ist weit überholt: man leugnet einfach alles Christliche und Übernatürliche."
— Pius X., Pascendi dominici gregis, §§ 2-3 (1907), AAS 40 (1907), S. 596-597

Der Papst bezeichnet den Modernismus als „synthesis omnium haereseon" (Synthese aller Häresien), da er nicht nur einzelne Glaubenswahrheiten angreift, sondern das Fundament des Glaubens selbst unterminiert.

1.2 Grundelemente des modernistischen Systems

Agnostizismus

Die erkenntnistheoretische Grundlage des Modernismus ist die Annahme, dass die menschliche Vernunft auf die Phänomene beschränkt sei und das Übernatürliche nicht erreichen könne.

„Nach den Lehren des Agnostizismus kann die menschliche Vernunft ganz und gar auf den Bereich der Erscheinungen beschränkt, d.h. der Dinge, die sichtbar sind und in der Art und Weise, wie sie erscheinen: über diese Grenzen hinauszugehen hat sie weder Recht noch Macht."
Pascendi, § 6, AAS 40 (1907), S. 599

Immanentismus

Religion wird auf ein subjektives religiöses Gefühl zurückgeführt, das aus einem inneren Bedürfnis des Menschen entstehe, ohne objektiven Bezug zur Wirklichkeit Gottes.

„[...] in diesem Gefühl erkennen die Modernisten nicht nur den Glauben, sondern mit dem Glauben und im Glauben, so wie sie ihn verstehen, auch die Offenbarung. [...] Dieses religiöse Gefühl, das durch Immanenz im Bewusstsein auftaucht, ist der Keim aller Religion und ebenso der Grund für alles, was in irgendeiner Religion je war oder sein wird."
Pascendi, § 14, AAS 40 (1907), S. 608

Symbolismus

Dogmen werden zu bloßen Symbolen reduziert, die das religiöse Gefühl ausdrücken, aber keine objektiven Wahrheiten darstellen.

„Die religiösen Formeln [...] haben keinen absoluten Wahrheitsgehalt, sondern sind bloße Symbole für die stets wechselnden religiösen Erfahrungen und müssen sich, um lebendig zu bleiben, zusammen mit dem Glauben und mit ihm verändern."
Pascendi, § 13, AAS 40 (1907), S. 607

Evolutionismus

Die Offenbarung und ihre Wahrheiten werden einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen, der nicht nur Vertiefung, sondern Wesensveränderung bedeutet.

„[...] die Dogmen unterliegen nicht nur einer Entwicklung, sondern müssen sich ändern [...]. So stellen die Modernisten jenen ungeheuerlichen Grundsatz auf, dass in einer lebendigen Religion alles veränderlich und daher zu verändern sei."
Pascendi, § 26, AAS 40 (1907), S. 618

Begriffserklärungen

Agnostizismus (lat. agnosticismus)
Erkenntnistheoretische Position, die die Erkennbarkeit übersinnlicher Realitäten leugnet oder einschränkt.
Immanentia (lat.)
Philosophischer Ansatz, der alles Religiöse auf innere Bewusstseinszustände zurückführt und transzendente Quellen ausschließt.
Evolutio dogmatis
Modernistische Auffassung der Dogmenentwicklung, die nicht nur Vertiefung des Verständnisses, sondern inhaltliche Veränderung der Glaubenswahrheiten annimmt.

1.3 Schlüsseldokumente zur Diagnose des Modernismus

Dokument Datum Typ AAS/DH Hauptinhalt
Lamentabili sane exitu 3. Juli 1907 Dekret des Heiligen Offiziums AAS 40 (1907), S. 470-478; DH 3401-3466 Verurteilung von 65 modernistischen Sätzen
Pascendi dominici gregis 8. September 1907 Enzyklika AAS 40 (1907), S. 593-650; DH 3475-3500 Systematische Analyse und Verurteilung des Modernismus

2. Vorgeschichte 1830–1900: Von Aufklärung zu Neuthomismus

Leitsatz: Gegen Rationalismus/Fideismus betont das Lehramt Vernunftfähigkeit und Übernatürliches zugleich.

2.1 Philosophische und kulturelle Strömungen des 19. Jahrhunderts

Die Wurzeln des Modernismus reichen zurück in die geistigen Strömungen des 19. Jahrhunderts: Rationalismus, Historismus, Liberalismus und Positivismus prägten das intellektuelle Klima und stellten die übernatürliche Offenbarung in Frage.

2.2 Erste lehramtliche Reaktionen

Bereits vor dem eigentlichen Antimodernismus reagierte das kirchliche Lehramt auf diese Herausforderungen:

Mirari vos (1832)

Gregor XVI. warnte vor religiösem Indifferentismus und unbegrenzter Gewissensfreiheit, die den objektiven Charakter der religiösen Wahrheit unterminieren.

Quanta cura und Syllabus errorum (1864)

Pius IX. verurteilte in der Enzyklika und dem beigefügten Syllabus 80 Irrtümer der Zeit, darunter Pantheismus, Naturalismus, Rationalismus, Indifferentismus, Sozialismus, Kommunismus und Liberalismus.

2.3 Erstes Vatikanisches Konzil: Dei Filius (1870)

Die dogmatische Konstitution Dei Filius des Ersten Vatikanischen Konzils stellt einen Meilenstein in der Auseinandersetzung mit den rationalistischen und fideistischen Strömungen dar. Sie bekräftigt die Erkennbarkeit Gottes durch die natürliche Vernunft und definiert das Verhältnis von Glaube und Vernunft.

„Die heilige, katholische, apostolische, römische Kirche glaubt und bekennt: Es gibt einen wahren und lebendigen Gott, Schöpfer und Herrn des Himmels und der Erde [...]. Derselbe heilige Gott und Herr kann mit dem natürlichen Licht der menschlichen Vernunft aus den geschaffenen Dingen gewiss erkannt werden."
Dei Filius, Kap. 2 (DH 3004)
„Obwohl der Glaube über der Vernunft steht, kann es dennoch niemals eine wahre Unstimmigkeit zwischen Glaube und Vernunft geben: denn derselbe Gott, der die Geheimnisse offenbart und den Glauben eingießt, hat dem menschlichen Geist das Licht der Vernunft gegeben."
Dei Filius, Kap. 4 (DH 3017)

2.4 Neuthomismus als Antwort: Aeterni Patris (1879)

Mit der Enzyklika Aeterni Patris initiierte Papst Leo XIII. die Erneuerung der thomistischen Philosophie als intellektuelles Fundament gegen moderne Irrtümer.

„Mit weisem Ratschluss führte Thomas von Aquin die philosophischen Schlussfolgerungen auf intellektuelle Prinzipien zurück, die, weil sie allgemeinster Natur sind, gleichsam die Samen unzähliger Wahrheiten enthalten [...]. Diese Methode, die er sowohl als Lehrer wie als Schriftsteller anwandte, hat er seinen Nachfolgern zur Nachahmung hinterlassen."
— Leo XIII., Aeterni Patris (1879), ASS 12 (1879), S. 109

Die thomistische Metaphysik mit ihrer klaren Unterscheidung zwischen Schöpfer und Geschöpf, Natur und Übernatur, bot ein wirksames Bollwerk gegen den Immanentismus, der diese Unterscheidungen verwischte.

2.5 Amerikanismus: Testem benevolentiae (1899)

Testem benevolentiae (1899) warnt vor Tendenzen, Glauben und Disziplin opportun dem Zeitgeist anzupassen (z. B. Reduktion übernatürlicher Tugenden zugunsten „praktischer" Aktivität). Der Text gilt oft als Präludium zur späteren Modernismusdebatte.

„Es wird behauptet, es sei angebracht, zur Gewinnung der Andersdenkenden gewisse Lehren abzuschwächen, sie gleichsam zu vermindern [...]. Dies ist jedoch nichts anderes, als wenn man wollte, dass der, dem die Sorge für die Kirche anvertraut ist, sich den Gefahren der Zeit anpasse."
— Leo XIII., Testem benevolentiae (1899), ASS 31 (1898-99), S. 474

Schlüsselbegriffe aus Dei Filius (DH-Stellen)

  • Erkennbarkeit Gottes durch natürliche Vernunft (DH 3004)
  • Notwendigkeit der Offenbarung (DH 3005)
  • Kennzeichen der Offenbarung (DH 3009-3010)
  • Verhältnis von Glaube und Vernunft (DH 3015-3020)
  • Verurteilung des Rationalismus (DH 3031-3033)
  • Verurteilung des Fideismus (DH 3041)

3. Schrift & Kritik 1893–1915: Von Providentissimus zur PBC-Linie

Leitsatz: Umfassende Inspiration und Inerranz – methodisch verantwortete Kritik im Dienst der Glaubenswahrheit.

3.1 Die Herausforderung der historisch-kritischen Methode

Die Entwicklung der historisch-kritischen Bibelwissenschaft im 19. Jahrhundert stellte eine besondere Herausforderung für das katholische Schriftverständnis dar. Während protestantische Theologen zunehmend historisch-kritische Methoden anwandten, sah sich die katholische Kirche herausgefordert, die Inspiration und Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift zu verteidigen.

3.2 Providentissimus Deus (1893): Umfassende Irrtumslosigkeit

Mit seiner Enzyklika Providentissimus Deus legte Papst Leo XIII. grundlegende Prinzipien für die katholische Bibelwissenschaft fest. Er betonte die umfassende Inspiration und Irrtumslosigkeit (Inerranz) der Heiligen Schrift, ohne dabei wissenschaftliche Forschung zu verbieten.

„Denn alle Bücher, welche die Kirche als heilig und kanonisch anerkennt, sind in allen ihren Teilen, vom Heiligen Geist eingegeben. Weit entfernt davon, mit göttlicher Inspiration irgendein Irrtum bestehen zu können, schließt diese selbst jeden Irrtum aus und verwirft ihn mit derselben Notwendigkeit, mit der es notwendig ist, dass Gott, die höchste Wahrheit, der Urheber keinerlei Irrtums ist."
— Leo XIII., Providentissimus Deus, ASS 26 (1893-94), S. 283; DH 3291-3292

Die Enzyklika unterscheidet klar zwischen Inspiration (göttliche Urheberschaft) und Irrtumslosigkeit (Freiheit von Irrtum) und betont, dass sich die Irrtumslosigkeit auf alle Teile der Heiligen Schrift erstreckt, nicht nur auf Glaubens- und Sittenfragen.

3.3 Die Päpstliche Bibelkommission und ihre Dekrete (1902-1915)

Um die katholische Bibelwissenschaft zu fördern und zugleich vor Irrtümern zu bewahren, gründete Leo XIII. 1902 die Päpstliche Bibelkommission (PBC). In den folgenden Jahren veröffentlichte die Kommission eine Reihe von Dekreten zu zentralen Fragen der Bibelkritik:

Datum Thema Kernaussage
27. Juni 1906 Pentateuch Wesentliche mosaische Urheberschaft; spätere Bearbeitungen nicht ausgeschlossen.
30. Juni 1909 Gen 1–3 Historischer Grundcharakter bejaht; Gattungen zu berücksichtigen.
19. Juni 1911 Evangelien Traditionelle Zuschreibung und historische Zuverlässigkeit verteidigt; Redaktion/Gattungen innerhalb der Tradition.
12. Juni 1912 Johannes/Apk Johanneische Autorschaftstradition gestützt; methodisch sorgfältige Prüfung gefordert.

Wichtige Unterscheidungen

  • Inspiration: Göttliche Urheberschaft der Heiligen Schrift, wobei die menschlichen Autoren als echte Verfasser unter dem Einfluss des Heiligen Geistes schreiben (≠ mechanisches Diktat)
  • Inerranz/Irrtumslosigkeit: Freiheit von Irrtum in allem, was die inspirierten Autoren wirklich aussagen wollen
  • Literarische Gattungen: Verschiedene Ausdrucksformen, die je nach kulturellem Kontext zu interpretieren sind

4. 1907–1910: Der Antimodernistische Hochpunkt

Leitsatz: Diagnose (Lamentabili, Pascendi) + Schutzmaßnahmen (Seminarreform, Vigilanz, Antimodernisteneid).

4.1 Lamentabili sane exitu (1907): 65 verurteilte Sätze

Das Dekret Lamentabili sane exitu des Heiligen Offiziums vom 3. Juli 1907 verurteilte 65 modernistische Sätze. Diese betrafen verschiedene Bereiche der Theologie:

Zur Dogmenentwicklung

„Die Dogmen, die die Kirche als geoffenbart vorlegt, sind nicht vom Himmel gefallene Wahrheiten, sondern eine bestimmte Auslegung religiöser Tatsachen, die der menschliche Geist in mühsamer Arbeit erreicht hat." (Nr. 22, DH 3422)

Dieser Satz wurde verurteilt, weil er die göttliche Offenbarung auf menschliche Interpretation reduziert.

Zur Schriftinspiration

„Die Inspiration der Bücher des Alten Testaments bestand darin, dass die israelitischen Schriftsteller religiöse Lehren unter einem eigentümlichen, den Heiden wenig oder gar nicht bekannten Gesichtspunkt darlegten." (Nr. 11, DH 3411)

Dieser Satz wurde verurteilt, weil er die Inspiration auf eine besondere religiöse Einsicht reduziert.

4.2 Pascendi dominici gregis (1907): Systematische Analyse

Die Enzyklika Pascendi dominici gregis vom 8. September 1907 bot eine umfassende Analyse des modernistischen Systems und seiner verschiedenen Aspekte:

4.3 Sacrorum antistitum (1910) und Antimodernisteneid

Mit dem Motu proprio Sacrorum antistitum vom 1. September 1910 führte Pius X. den Antimodernisteneid ein, der von folgenden Personengruppen zu leisten war:

Zu leisten von: Klerikern vor der Subdiakonatsweihe, Beichtvätern, Predigern, Pfarrern, Kanonikern, Benefiziaten, Seminar-/Ordensvorstehern, Theologieprofessoren.

„Ich [...] umfasse und nehme an fest alles und jedes einzelne, was vom irrtumsfreien Lehramt der Kirche definiert, behauptet und erklärt wurde, hauptsächlich jene Lehrpunkte, die den Irrtümern der Gegenwart direkt entgegenstehen. [...] Ich verwerfe auch den Irrtum derer, die behaupten, der von der Kirche vorgelegte Glaube könne mit der Geschichte im Widerspruch stehen, und die katholischen Dogmen könnten, in dem Sinn, in dem sie jetzt verstanden werden, nicht mit den wirklichen Ursprüngen der christlichen Religion in Einklang gebracht werden."
— Auszug aus dem Antimodernisteneid, Sacrorum antistitum (1910), AAS 2 (1910), S. 669-672

Der Eid sollte sicherstellen, dass die kirchliche Lehre unverfälscht weitergegeben wurde und theologische Forschung im Einklang mit dem Glauben der Kirche stand.

4.4 Praktische Maßnahmen

Neben dem Antimodernisteneid wurden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Modernismus ergriffen:

Zweck des Antimodernisteneids

Der Eid diente nicht der bloßen Unterdrückung theologischer Forschung, sondern sollte sicherstellen, dass:

  • Die Einheit von Forschung und Glauben gewahrt blieb
  • Theologische Arbeit im Dienst der Glaubenswahrheit stand
  • Die Weitergabe des Glaubens unverfälscht erfolgte
  • Die Gläubigen vor Irrtümern geschützt wurden

5. 1920–1939: Konsolidierung & Unterscheidungen

Leitsatz: Bekräftigung der Schriftlehre; Abwehr falschen Ökumenismus; politische Exkurse nicht mit Modernismus verwechseln.

5.1 Spiritus Paraclitus (1920): Bekräftigung der Schriftinerranz

Zum 1500. Todestag des heiligen Hieronymus veröffentlichte Papst Benedikt XV. die Enzyklika Spiritus Paraclitus, in der er die umfassende Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift bekräftigte und Versuche zurückwies, diese auf Fragen des Glaubens und der Sitten zu beschränken.

„Denn was einige zu behaupten wagen, die Inspiration erstrecke sich nur auf das, was den Glauben und die Sitten betrifft, weil sie fälschlich meinen, wenn es um die Wahrheit der Aussagen geht, frage man nicht, was Gott gesagt hat, sondern warum er es gesagt hat, das kann man keineswegs halten. [...] Denn alle Bücher, die die Kirche als heilig und kanonisch annimmt, sind in allen ihren Teilen, unter Eingebung des Heiligen Geistes, geschrieben. Diese Inspiration schließt von sich aus jeden Irrtum aus."
— Benedikt XV., Spiritus Paraclitus (1920), AAS 12 (1920), S. 396

Die Enzyklika stellte eine wichtige Kontinuität mit Providentissimus Deus her und bekräftigte die traditionelle katholische Lehre von der Schriftinspiration.

5.2 Mortalium animos (1928): Gegen falschen Ökumenismus

In der Enzyklika Mortalium animos wandte sich Pius XI. gegen einen falschen Ökumenismus, der die Wahrheitsfrage relativiert und auf einem interkonfessionellen Indifferentismus beruht.

„Sie nehmen an, ganz zu Unrecht, dass alle Religionen mehr oder weniger gut und lobenswert sind, insofern als sie alle in gleicher Weise, wenn auch nicht in derselben Form, das uns eingeborene und angeborene Gefühl kundtun und anerkennen, durch das wir zu Gott hingezogen und zur Anerkennung seiner Herrschaft geführt werden. [...] Daraus folgt dann notwendig die Ansicht, dass die verschiedenen Religionsbekenntnisse gleiche Berechtigung haben."
— Pius XI., Mortalium animos (1928), AAS 20 (1928), S. 8

Die Enzyklika unterschied klar zwischen falschem Indifferentismus und legitimer Einheitssuche, die auf der Wahrheit des katholischen Glaubens beruht.

5.3 Exkurs: Action Française (1926-1939)

Die Auseinandersetzung um die Action Française, eine rechtsgerichtete, nationalistische Bewegung in Frankreich, stellt einen wichtigen Sonderfall dar, der nicht direkt mit dem Antimodernismus zu verwechseln ist, aber die differenzierte Haltung der Kirche zu politischen Bewegungen zeigt:

1926:
Verurteilung durch Pius XI. wegen Instrumentalisierung des Katholizismus für politische Zwecke und Unterordnung der Religion unter nationalistische Interessen
1927-1938:
Schrittweise Entschärfung des Konflikts durch Zugeständnisse seitens der Action Française
1939:
Endgültige Aufhebung der Verurteilung durch Pius XII.

5.4 Positive Beispiele katholischer Exegese

Trotz der antimodernistischen Maßnahmen gab es in dieser Zeit auch positive Beispiele für eine wissenschaftlich fundierte, aber glaubenstreue katholische Bibelforschung:

Marie-Joseph Lagrange OP (1855-1938)

Als Gründer der École Biblique in Jerusalem entwickelte Lagrange einen Ansatz, der historisch-kritische Methoden im Rahmen der kirchlichen Normen anwandte. Er arbeitete stets im Einklang mit den Dekreten der Päpstlichen Bibelkommission und zeigte, dass wissenschaftliche Sorgfalt und Glaubenstreue keine Gegensätze sein müssen.

Lagranges Werk demonstriert, dass die Kirche nicht gegen wissenschaftliche Methoden an sich war, sondern gegen deren Anwendung auf der Basis naturalistischer Vorannahmen, die das Übernatürliche a priori ausschlossen.

6. 1943–1950: Öffnung mit Leitplanken (Pius XII.)

Leitsatz: Methodische Öffnung der Exegese (Sprachen, Gattungen, Textkritik) bei unverkürzter Inspiration/Inerranz; Anthropologie-Klarheit gegenüber Evolutionismen.

6.1 Divino afflante Spiritu (1943): Methodische Öffnung

Zum 50. Jahrestag von Providentissimus Deus veröffentlichte Papst Pius XII. die Enzyklika Divino afflante Spiritu, die einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der katholischen Bibelwissenschaft darstellte. Die Enzyklika förderte:

„Der Exeget [...] muss sozusagen in die ferne Vergangenheit zurückkehren, damit er mit Hilfe der Geschichte, der Archäologie, der Ethnologie und anderer Wissenschaften genau bestimme, welche literarischen Arten die Schriftsteller jener alten Zeit anwenden wollten und tatsächlich angewandt haben. [...] Denn die literarischen Formen und Arten, deren sich die Alten bedienten [...] können nur mit Hilfe der Literatur des Orients richtig erkannt werden."
— Pius XII., Divino afflante Spiritu (1943), AAS 35 (1943), S. 314-315

Entscheidend ist, dass diese methodische Öffnung im Dienst der Inspiration stand. Die Enzyklika betonte die Kontinuität mit früheren Dokumenten und hielt an der umfassenden Inspiration und Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift fest.

6.2 Humani generis (1950): Grenzziehungen

Mit der Enzyklika Humani generis reagierte Pius XII. auf verschiedene theologische Strömungen, die er als problematisch ansah, darunter den Historismus, Relativismus und bestimmte Tendenzen der Nouvelle Théologie. Besondere Aufmerksamkeit verdient die differenzierte Stellungnahme zur Evolutionstheorie:

„Das kirchliche Lehramt verbietet nicht, dass [...] die Lehre des Evolutionismus, soweit sie nach dem heutigen Stand der Humanwissenschaften und der Theologie Nachforschungen anstellt über den Ursprung des menschlichen Körpers aus bereits bestehender lebendiger Materie [...], Gegenstand von Untersuchungen und Diskussionen der Fachleute auf beiden Seiten sei. [...] Der katholische Glaube verpflichtet uns jedoch, daran festzuhalten, dass die Seelen unmittelbar von Gott geschaffen werden."
— Pius XII., Humani generis (1950), AAS 42 (1950), S. 575-576; DH 3896

Die Entstehung des menschlichen Leibes aus bereits bestehender Materie kann als Hypothese erörtert werden; die geistige Seele wird unmittelbar von Gott geschaffen.

Die Enzyklika verdeutlicht, dass:

Zugleich warnt die Enzyklika vor verschiedenen modernen Irrtümern:

Zulässige Hypothesen – Kriterien

Eine wissenschaftliche Hypothese kann im katholischen Kontext diskutiert werden, wenn sie:

  • Nicht a priori das Übernatürliche ausschließt
  • Mit definierten Glaubenswahrheiten vereinbar ist oder zumindest nicht im direkten Widerspruch steht
  • Als Hypothese (nicht als bewiesene Tatsache) behandelt wird
  • Der kritischen Prüfung aus wissenschaftlicher und theologischer Perspektive unterzogen wird
  • Im Dienst eines tieferen Verständnisses der Offenbarung steht

Nouvelle Théologie – Was wurde kritisiert?

  • Nicht die Rückkehr zu den Quellen an sich, sondern die Vernachlässigung der lehramtlichen Entwicklung
  • Nicht historische Forschung an sich, sondern historistische Relativierung dogmatischer Aussagen
  • Nicht theologische Erneuerung an sich, sondern Tendenzen, die Kontinuität der Lehre zu unterbrechen

7. 1962–1965: Dei Verbum – Reform in Kontinuität

Leitsatz: Offenbarung als Tat-Wort-Ganzes; Inerranz um des Heils willen; Auslegung im selben Geist.

7.1 Das Zweite Vatikanische Konzil und die Offenbarung

Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum (1965) stellt einen Meilenstein in der Entwicklung des katholischen Offenbarungs- und Schriftverständnisses dar. Das Dokument betont den personalen und heilsgeschichtlichen Charakter der Offenbarung:

„Gott hat in seiner Güte und Weisheit beschlossen, sich selbst zu offenbaren und das Geheimnis seines Willens kundzutun [...]: dass die Menschen durch Christus, das fleischgewordene Wort, im Heiligen Geist Zugang zum Vater haben und der göttlichen Natur teilhaftig werden. In dieser Offenbarung redet der unsichtbare Gott aus überströmender Liebe die Menschen an wie Freunde und verkehrt mit ihnen, um sie in seine Gemeinschaft einzuladen und aufzunehmen."
Dei Verbum, 2 (1965), AAS 58 (1966), S. 818; DH 4202

7.2 Dei Verbum zur Schriftinspiration und -auslegung

In Bezug auf die Inspiration und Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift formuliert Dei Verbum:

„Da also alles, was die inspirierten Verfasser oder Hagiographen aussagen, als vom Heiligen Geist ausgesagt zu gelten hat, ist von den Büchern der Schrift zu bekennen, dass sie sicher, getreu und ohne Irrtum die Wahrheit lehren, die Gott um unseres Heiles willen in heiligen Schriften aufgezeichnet haben wollte."
Dei Verbum, 11 (1965), AAS 58 (1966), S. 822-823; DH 4215

„Um unseres Heiles willen" (nostrae salutis causa) bezeichnet die Zielordnung der Schrift; die Inerranz betrifft alles, was die inspirierten Verfasser wirklich aussagen (DV 11), und wird in DV 12–13 hermeneutisch präzisiert.

Zur Schriftauslegung lehrt das Konzil:

„Da Gott in der Heiligen Schrift durch Menschen nach Menschenart gesprochen hat, muss der Interpret der Heiligen Schrift, um zu erfassen, was Gott uns mitteilen wollte, sorgfältig erforschen, was die heiligen Schriftsteller wirklich zu sagen beabsichtigten und was Gott mit ihren Worten kundtun wollte. [...] Nicht weniger sorgfältig muss auf den Inhalt und die Einheit der ganzen Schrift geachtet werden, unter Berücksichtigung der lebendigen Überlieferung der Gesamtkirche und der Analogie des Glaubens."
Dei Verbum, 12 (1965), AAS 58 (1966), S. 823-824; DH 4216

DV 11–13 – Drei-Schritte-Hermeneutik

  1. Auctor intentionis: Was wollten die Hagiographen wirklich sagen?
  2. Canon totus: Einheit der Schrift, Tradition und Analogia fidei.
  3. Eadem Spiritus mens: Auslegung im selben Geist, der die Schrift inspiriert hat.

⇒ Teleologie: Wahrheit „um unseres Heiles willen" = Zielbestimmung, kein Reduktionsfilter.

7.3 PBC Sancta Mater Ecclesia (1964): Historische Wahrheit der Evangelien

Eine wichtige Ergänzung zu Dei Verbum bildet die Instruktion Sancta Mater Ecclesia der Päpstlichen Bibelkommission aus dem Jahr 1964, die sich mit der historischen Wahrheit der Evangelien befasst.

Drei Stadien der Evangelienüberlieferung

  1. Das Leben und Wirken Jesu
  2. Die mündliche Überlieferung durch die Apostel
  3. Die schriftliche Fixierung durch die Evangelisten

Die Instruktion betont die historische Zuverlässigkeit der Evangelien, ohne die literarischen Besonderheiten der einzelnen Evangelisten zu leugnen.

7.4 Hermeneutik der Reform in Kontinuität

Für das richtige Verständnis der konziliaren Texte ist die von Papst Benedikt XVI. in seiner Weihnachtsansprache vom 22. Dezember 2005 geprägte Formel von der „Hermeneutik der Reform in Kontinuität" maßgeblich:

„Auf der einen Seite gibt es eine Interpretation, die ich 'Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches' nennen möchte [...]. Auf der anderen Seite gibt es die 'Hermeneutik der Reform', der Erneuerung des einenSubjects Kirche, die der Herr uns geschenkt hat, unter Wahrung der Kontinuität [...]. Gerade in diesem Zusammenspiel von Kontinuität und Diskontinuität auf verschiedenen Ebenen besteht das Wesen der wahren Reform."
— Benedikt XVI., Weihnachtsansprache an das Kardinalskollegium (22. Dezember 2005), AAS 98 (2006), S. 46

Dei Verbum 11-13 im Kontext früherer Dokumente

Aspekt Providentissimus Deus (1893) Spiritus Paraclitus (1920) Divino afflante Spiritu (1943) Dei Verbum (1965)
Inspiration Umfassend, alle Teile Bekräftigung Bekräftigung Bekräftigung (DV 11)
Irrtumslosigkeit Vollständig Nicht auf Glauben/Sitten beschränkt Bekräftigung "Wahrheit um unseres Heiles willen" (DV 11)
Methoden Vorsichtige Öffnung Grenzen betont Förderung von Textkritik, Gattungen Integration in ganzheitliche Hermeneutik (DV 12)
Auslegungsprinzipien Kirchliche Tradition maßgeblich Kirchenväter als Vorbild Literarische Gattungen beachten Einheit der Schrift, lebendige Überlieferung, Analogie des Glaubens (DV 12)

8. 1965–1968: Neuordnung der Lehr-Praxis

Leitsatz: Vom Strafschema zur dialogischen Klärung; Index ohne Gesetzeskraft; neue Formen der Professio.

8.1 Integrae servandae (1965): Reform des Heiligen Offiziums

Mit dem Motu proprio Integrae servandae vom 7. Dezember 1965 reformierte Papst Paul VI. das Heilige Offizium und benannte es in „Kongregation für die Glaubenslehre" um. Diese Reform brachte wichtige Veränderungen in der Arbeitsweise mit sich:

„Die Kongregation für die Glaubenslehre hat die Aufgabe, die Lehre über Glaube und Sitten in der ganzen katholischen Welt zu fördern und zu schützen. [...] Sie prüft neue Lehren und neue Auffassungen, die auf irgendeine Weise verbreitet werden, fördert Studien zu diesen Fragen und unterstützt die Abhaltung von Kongressen von Gelehrten. Sie verurteilt jene Lehren, die als dem Glauben entgegengesetzt befunden werden, nachdem sie, wenn nötig, dem Bischof, der es angeht, die Möglichkeit gegeben hat, seine Meinung zu äußern, und nachdem sie dem Urheber der Lehre volle Möglichkeit gegeben hat, seine Auffassung zu erklären."
— Paul VI., Integrae servandae (1965), AAS 57 (1965), S. 953

8.2 Index-Notifikation (1966): Ende der Gesetzeskraft

Am 14. Juni 1966 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre eine Notifikation bezüglich des Index der verbotenen Bücher (Index Librorum Prohibitorum), die eine wichtige Änderung in der kirchlichen Praxis darstellte:

„Der Index behält seinen moralischen Wert, insofern er das Gewissen der Gläubigen darauf aufmerksam macht, dass sie [...] vor jenen Schriften, die den Glauben und die guten Sitten gefährden können, auf der Hut sein sollen; aber er hat keine Gesetzeskraft mehr mit den entsprechenden Zensuren."
— Notifikation bezüglich des Index der verbotenen Bücher (14. Juni 1966), AAS 58 (1966), S. 445

Diese Notifikation bedeutete nicht, dass die Kirche ihre Verantwortung für die Reinheit der Lehre aufgab, sondern dass sie stärker auf das informierte Gewissen der Gläubigen und die positive Förderung der gesunden Lehre setzte.

8.3 Aufhebung des Antimodernisteneids (1967)

Im Juli 1967 hob die Kongregation für die Glaubenslehre den Antimodernisteneid auf und ersetzte ihn durch eine neue Formel des Glaubensbekenntnisses für bestimmte Ämter. Diese Maßnahme stand im Kontext der nachkonziliaren Erneuerung und der Anpassung kirchlicher Strukturen an die veränderten Bedingungen.

8.4 Credo des Gottesvolkes (1968)

Zum Abschluss des Glaubensjahres verkündete Paul VI. am 30. Juni 1968 das „Credo des Gottesvolkes", ein erweitertes Glaubensbekenntnis, das die traditionellen Glaubenswahrheiten in zeitgemäßer Form bekräftigte und besonders jene Punkte hervorhob, die in der gegenwärtigen Situation einer besonderen Betonung bedurften.

„Wir glauben an einen einzigen Gott, Vater, Sohn und Heiligen Geist, Schöpfer der sichtbaren Dinge, wie es diese Welt ist, in der unser kurzes Leben verläuft, Schöpfer der unsichtbaren Dinge, wie es die reinen Geister sind, die man auch Engel nennt, und Schöpfer der unsterblichen Geistseele in jedem Menschen."
— Paul VI., Credo des Gottesvolkes (30. Juni 1968), AAS 60 (1968), S. 436-437

Was bedeutet "obsequium religiosum"?

Der Begriff "obsequium religiosum" (religiöser Gehorsam) bezeichnet die Haltung, die Katholiken gegenüber dem authentischen Lehramt der Kirche einnehmen sollen, auch wenn es sich nicht um unfehlbare Definitionen handelt. Er umfasst:

  • Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme der kirchlichen Lehre
  • Eine respektvolle Haltung gegenüber der Lehrautorität
  • Ein ernsthaftes Bemühen, die Lehre zu verstehen und in das eigene Denken zu integrieren
  • Bei Schwierigkeiten: konstruktive Auseinandersetzung statt öffentlicher Konfrontation

Es handelt sich nicht um blinden Gehorsam, sondern um eine verantwortungsvolle Haltung, die sowohl die Autorität des Lehramts als auch die legitime theologische Forschung respektiert.

9. 1973–1998: Nachkonziliare Präzisierungen

Leitsatz: Dogmen behalten denselben Sinn; Freiheit zur Forschung in der Kirche; Option für die Armen ohne ideologische Vereinnahmung.

9.1 Mysterium Ecclesiae (1973): Kontinuität der Dogmen

Die Erklärung Mysterium Ecclesiae der Kongregation für die Glaubenslehre vom 24. Juni 1973 befasste sich mit verschiedenen ekklesiologischen Fragen und bekräftigte die Unveränderlichkeit der dogmatischen Formeln in ihrem Sinn:

„Die Bedeutung der dogmatischen Formeln selbst bleibt in der Kirche immer wahr und unveränderlich, auch wenn sie klarer dargelegt und besser verstanden wird. Die Gläubigen müssen daher jede Interpretation dieser Formeln zurückweisen, die zu einer Wahrheit führt, die von der Wahrheit verschieden ist, die die Kirche mit diesen Formeln ausgedrückt hat; [...] denn die dogmatischen Formeln [...] drücken die Wahrheit in der unvollkommenen, aber nicht falschen Weise aus, die dem menschlichen Geist möglich ist."
— Kongregation für die Glaubenslehre, Mysterium Ecclesiae (1973), AAS 65 (1973), S. 402-403

Die Erklärung bekräftigte das traditionelle Prinzip "eundem sensum eandemque sententiam" (denselben Sinn und dieselbe Aussage) und wandte sich gegen historistische Umdeutungen von Dogmen.

9.2 Befreiungstheologie: Libertatis nuntius (1984) und Libertatis conscientia (1986)

In den 1980er Jahren befasste sich die Kongregation für die Glaubenslehre intensiv mit der Befreiungstheologie und veröffentlichte zwei wichtige Dokumente:

Libertatis nuntius (1984)

Die erste Instruktion warnte vor bestimmten Aspekten der Befreiungstheologie, insbesondere vor:

  • Unkritischer Übernahme marxistischer Analysekategorien
  • Reduktion des Heils auf politisch-soziale Befreiung
  • Klassenkampf-Schema und Gewaltlegitimation
  • Ideologisierung der Theologie

Libertatis conscientia (1986)

Die zweite Instruktion bot eine positive Darstellung der christlichen Freiheits- und Befreiungslehre und betonte:

  • Die legitime Option für die Armen als Ausdruck christlicher Nächstenliebe
  • Die umfassende Dimension der Befreiung in Christus
  • Die Notwendigkeit sozialer Gerechtigkeit
  • Die Ablehnung von Gewalt und Klassenkampf
„Die Option für die Armen ist keine ausschließende Option. Die Kirche kann niemals vergessen, dass die Erlösung allen angeboten wird. [...] Aber die Befreiung im biblischen und kirchlichen Sinn darf nicht auf die sozioökonomische, politische oder kulturelle Dimension beschränkt werden; sie muss immer den ganzen Menschen in seiner transzendenten und geschichtlichen Dimension im Auge haben."
— Kongregation für die Glaubenslehre, Libertatis conscientia (1986), AAS 79 (1987), S. 585

9.3 Donum veritatis (1990): Die Berufung des Theologen

Die Instruktion Donum veritatis vom 24. Mai 1990 befasst sich mit der Berufung des Theologen und seinem Verhältnis zum kirchlichen Lehramt. Sie betont sowohl die Freiheit der theologischen Forschung als auch ihre Einbindung in die Gemeinschaft der Kirche.

„Die Freiheit des Forschungsaktes bedeutet nicht, dass die persönliche Überzeugung vom Glauben unabhängig wäre und dass auf die Wahrheiten des Glaubens die Kriterien angewendet werden könnten, die aus anderen Wissenschaftsbereichen stammen. [...] Freiheit in der theologischen Forschung wird ausgeübt innerhalb des Glaubens der Kirche."
— Kongregation für die Glaubenslehre, Donum veritatis (1990), AAS 82 (1990), S. 1552

Die Instruktion gibt auch Orientierung für den Umgang mit Schwierigkeiten (difficoltà):

„Wenn trotz loyaler Bemühungen die Schwierigkeiten bestehen bleiben, ist es die Pflicht des Theologen, gleichzeitig mit seiner Forschung in einer Haltung des Betens und der Demut zu verbleiben und nach einer tieferen Einsicht in die Probleme zu suchen. [...] In einem solchen Fall wird der Theologe es vermeiden, sich an die Massenmedien zu wenden, [...] und er wird sich vielmehr an die verantwortliche Autorität wenden, denn durch das Ausüben eines Drucks auf die öffentliche Meinung kann man keinen Beitrag zur Klärung der doktrinellen Probleme leisten und der Wahrheit nicht dienen."
Donum veritatis, Nr. 30-31, AAS 82 (1990), S. 1562-1563

9.4 Professio fidei (1989/1998) und Doctrinal Commentary (1998)

1989 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre eine neue Professio fidei (Glaubensbekenntnis), die 1998 durch einen doktrinellen Kommentar ergänzt wurde. Diese Dokumente differenzieren verschiedene Stufen der Zustimmung zu kirchlichen Lehren:

Dreistufung der Zustimmung

  1. De fide definita – Göttlich geoffenbarte Wahrheiten, die feierlich definiert sind
    • Erforderliche Zustimmung: fides divina et catholica (göttlicher und katholischer Glaube)
    • Beispiele: Dreifaltigkeit, Inkarnation, Unbefleckte Empfängnis
  2. Definitive tenenda – Definitiv zu haltende Lehren, die mit der Offenbarung notwendig verbunden sind
    • Erforderliche Zustimmung: feste und endgültige Annahme
    • Beispiel: Unmöglichkeit der Frauenordination (CDF 1995 Responsum ad dubium)
  3. Authentisches Lehramt – Lehren, die vom ordentlichen Lehramt vorgelegt werden
    • Erforderliche Zustimmung: obsequium religiosum (religiöser Gehorsam)
    • Beispiele: Moralische Bewertungen bestimmter Handlungen, pastorale Anweisungen
„Mit göttlichem und katholischem Glauben ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird [...]. Mit Festigkeit anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche definitiv vorgelegt wird [...]. Mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes ist schließlich den Lehren anzuhangen, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben."
Professio fidei (1989), AAS 81 (1989), S. 105

10. Heute: Hermeneutik der Kontinuität & Kriterienprüfung

Leitsatz: Entwicklung ≠ Bruch; Einheit von Glaube & Vernunft; Prüfregeln für theologische Vorschläge.

10.1 Hermeneutik der Kontinuität: Benedikt XVI.

In seiner Weihnachtsansprache an die Römische Kurie am 22. Dezember 2005 prägte Papst Benedikt XVI. den Begriff der „Hermeneutik der Reform in Kontinuität" als Schlüssel zum richtigen Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils:

„Das Konzil konnte einige Entscheidungen aus der Vergangenheit aufheben [...], aber trotz dieser scheinbaren Diskontinuität hat sie ihre wesentliche Identität bewahrt und vertieft. Die Kirche ist vor und nach dem Konzil dieselbe eine, heilige, katholische und apostolische Kirche auf dem Weg durch die Zeit."
— Benedikt XVI., Weihnachtsansprache (22. Dezember 2005), AAS 98 (2006), S. 47-48

Diese hermeneutische Perspektive ist nicht nur für das Verständnis des Konzils, sondern für die gesamte Tradition der Kirche maßgeblich. Sie erkennt an, dass es Entwicklung gibt, ohne dass diese einen Bruch mit der Überlieferung bedeutet.

10.2 Einheit von Glaube und Vernunft: Fides et ratio (1998)

Die Enzyklika Fides et ratio von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1998 betont die Komplementarität von Glaube und Vernunft und warnt vor verschiedenen philosophischen Positionen, die diese Einheit gefährden:

„Glaube und Vernunft sind wie die beiden Flügel, mit denen sich der menschliche Geist zur Betrachtung der Wahrheit erhebt. Das Streben, die Wahrheit zu erkennen und letztlich ihn selbst zu erkennen, hat Gott dem Menschen ins Herz gesenkt, damit er dadurch, dass er Ihn erkennt und liebt, auch zur vollen Wahrheit über sich selbst gelangen könne."
— Johannes Paul II., Fides et ratio, Einleitung (1998), AAS 91 (1999), S. 5

Die Enzyklika kritisiert sowohl den Fideismus, der die Vernunft abwertet, als auch den Rationalismus, der den Glauben marginalisiert, und bietet damit eine ausgewogene Perspektive, die den Modernismus ebenso wie den Traditionalismus überwindet.

10.3 Ethische Wahrheit: Veritatis splendor (1993)

Mit der Enzyklika Veritatis splendor wandte sich Johannes Paul II. gegen relativistische Tendenzen in der Moraltheologie und bekräftigte die Existenz objektiver sittlicher Normen:

„Es gibt universale und unveränderliche sittliche Normen, die dazu bestimmt sind, die innere Ordnung der menschlichen Handlungen zu schützen [...]. Diese Normen bilden einen einheitlichen Zusammenhang, der die menschliche Person in ihrer Ganzheit schützt."
— Johannes Paul II., Veritatis splendor, Nr. 97 (1993), AAS 85 (1993), S. 1209-1210

10.4 Kriterien für theologische Vorschläge

Aus den lehramtlichen Dokumenten lassen sich Kriterien ableiten, anhand derer theologische Vorschläge und Entwicklungen beurteilt werden können:

Checkliste für theologische Thesen

  1. Bewahrt die These den überlieferten Sinn?
    • Steht sie in Kontinuität mit der Tradition der Kirche?
    • Vertieft sie das Verständnis oder verändert sie den Sinn?
    • Entspricht sie dem sensus fidei (Glaubenssinn) der Kirche?
  2. Ist sie kompatibel mit definierten Lehren?
    • Steht sie im Einklang mit dogmatischen Definitionen?
    • Respektiert sie die verschiedenen Grade der Gewissheit kirchlicher Lehren?
    • Berücksichtigt sie den Gesamtzusammenhang der kirchlichen Lehre?
  3. Dient sie der Fides Ecclesiae?
    • Fördert sie das Verständnis und die Vermittlung des Glaubens?
    • Stärkt sie die Einheit der Kirche?
    • Trägt sie zur Heiligung der Gläubigen bei?
  4. Vermeidet sie methodische a-priori-Ausschlüsse des Übernatürlichen?
    • Ist sie offen für die Transzendenz?
    • Reduziert sie die Offenbarung auf natürliche Kategorien?
    • Respektiert sie das Geheimnis Gottes und seiner Offenbarung?

10.5 Fazit: Antimodernismus heute

Der Antimodernismus der katholischen Kirche ist kein bloßer Traditionalismus oder eine Ablehnung der Moderne, sondern eine differenzierte Antwort auf Strömungen, die den übernatürlichen Charakter der Offenbarung, die Objektivität der Glaubenswahrheiten und die Kontinuität der kirchlichen Lehre in Frage stellen. In seiner heutigen Form zeigt er sich als:

Anhänge

A. Dokumentenmappe: Schlüsseltexte zum Antimodernismus

Legende: Assenstypen

  • fides divina et catholica – geoffenbarte, definierte Wahrheiten (z. B. Dei Filius, Dei Verbum).
  • definitive tenenda – endgültig vorgelegte Lehren, eng mit der Offenbarung verbunden (z. B. Professio fidei + Doctrinal Commentary 1998).
  • obsequium religiosum – religiöser Gehorsam gegenüber authentischem Lehramt (Enzykliken, CDF-Instruktionen, PBC-Responsa etc.).
  • Propositiones damnatae – verurteilte Sätze (z. B. Lamentabili): verlangen Rücknahme der These und festen inneren Assens, auch wenn nicht als de fide definiert.
Dokument Jahr Typ Assens AAS/DH Kernaussage
Dei Filius 1870 Dogmatische Konstitution fides divina et catholica DH 3000-3045 Erkennbarkeit Gottes durch natürliche Vernunft; Verhältnis Glaube-Vernunft
Providentissimus Deus 1893 Enzyklika obsequium religiosum ASS 26 (1893-94), S. 269-292; DH 3280-3294 Umfassende Inspiration und Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift
Lamentabili sane exitu 1907 Dekret des Heiligen Offiziums Propositiones damnatae – obsequium religiosum / Rücknahme entgegenstehender Thesen AAS 40 (1907), S. 470-478; DH 3401-3466 Verurteilung von 65 modernistischen Sätzen
Pascendi dominici gregis 1907 Enzyklika obsequium religiosum AAS 40 (1907), S. 593-650; DH 3475-3500 Systematische Analyse und Verurteilung des Modernismus
Divino afflante Spiritu 1943 Enzyklika obsequium religiosum AAS 35 (1943), S. 297-325 Förderung wissenschaftlicher Bibelforschung im Dienst der Inspiration
Humani generis 1950 Enzyklika obsequium religiosum AAS 42 (1950), S. 561-578; DH 3875-3899 Warnung vor Historismus, Relativismus; Stellung zur Evolution
Dei Verbum 1965 Dogmatische Konstitution fides divina et catholica AAS 58 (1966), S. 817-835; DH 4201-4235 Offenbarung als Tat-Wort-Geschehen; Schriftauslegung im Geist
Donum veritatis 1990 Instruktion der CDF obsequium religiosum AAS 82 (1990), S. 1550-1570 Berufung des Theologen; Verhältnis zum Lehramt
Veritatis splendor 1993 Enzyklika obsequium religiosum AAS 85 (1993), S. 1133-1228 Objektive moralische Wahrheit; Kritik des sittlichen Relativismus
Fides et ratio 1998 Enzyklika obsequium religiosum AAS 91 (1999), S. 5-88 Komplementarität von Glaube und Vernunft

B. Glossar theologischer Schlüsselbegriffe

Agnostizismus
Philosophische Position, die die Erkennbarkeit übersinnlicher Realitäten grundsätzlich bestreitet oder einschränkt; im Modernismus die erkenntnistheoretische Grundlage für die Ablehnung natürlicher Gotteserkenntnis.
Definitive tenenda
Lehren, die zwar nicht formell als geoffenbart definiert, aber mit der Offenbarung so eng verbunden sind, dass sie definitiv für wahr zu halten sind; erfordern feste und endgültige Zustimmung.
Fides divina et catholica
Göttlicher und katholischer Glaube; höchste Stufe der Zustimmung, die gegenüber feierlich definierten Glaubenswahrheiten erforderlich ist.
Immanentismus
Philosophische Richtung, die das Transzendente auf das Immanente (Innerweltliche) reduziert; im Modernismus die Zurückführung religiöser Erfahrung auf subjektive Gefühle ohne objektiven Bezug zur Wirklichkeit Gottes.
Inerranz (Irrtumslosigkeit)
Eigenschaft der Heiligen Schrift, frei von Irrtum zu sein in allem, was die inspirierten Verfasser wirklich aussagen wollen; folgt aus der göttlichen Urheberschaft (Inspiration).
Inspiration
Göttliche Einwirkung auf die menschlichen Verfasser der Heiligen Schrift, durch die Gott als Haupturheber der Schrift gilt, ohne die menschliche Autorschaft aufzuheben; nicht zu verwechseln mit mechanischem Diktat.
Obsequium religiosum
Religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes; die angemessene Haltung gegenüber nicht-definitiven Lehräußerungen des authentischen Lehramts.
Sensus fidei
Glaubenssinn der Gläubigen; übernatürliche Fähigkeit, durch die das gläubige Volk als Ganzes am prophetischen Amt Christi teilhat und die Wahrheit des Glaubens intuitiv erfasst.

C. Zeitstrahl: Antimodernismus im Kontext

1832:
Mirari vos (Gregor XVI.) – Verurteilung des religiösen Indifferentismus
1864:
Quanta cura und Syllabus errorum (Pius IX.) – Verurteilung moderner Irrtümer
1870:
Dei Filius (Erstes Vatikanisches Konzil) – Verhältnis von Glaube und Vernunft
1879:
Aeterni Patris (Leo XIII.) – Erneuerung der scholastischen Philosophie
1893:
Providentissimus Deus (Leo XIII.) – Inspiration und Irrtumslosigkeit der Schrift
1899:
Testem benevolentiae (Leo XIII.) – Verurteilung des "Amerikanismus"
1902:
Gründung der Päpstlichen Bibelkommission
1906:
PBC-Dekret zur mosaischen Urheberschaft des Pentateuch
1907:
Lamentabili sane exitu und Pascendi dominici gregis – Höhepunkt des Antimodernismus
1909:
PBC-Dekret zum historischen Charakter der ersten drei Kapitel der Genesis
1910:
Sacrorum antistitum (Pius X.) – Einführung des Antimodernisteneids
1911:
PBC-Dekret zur Verfasserschaft und historischen Wahrheit der Evangelien
1912:
PBC-Dekret zur Autorschaft des Johannesevangeliums und der Apokalypse
1920:
Spiritus Paraclitus (Benedikt XV.) – Bekräftigung der Schriftinerranz
1943:
Divino afflante Spiritu (Pius XII.) – Förderung wissenschaftlicher Bibelforschung
1950:
Humani generis (Pius XII.) – Warnung vor modernen Irrtümern; Stellung zur Evolution
1964:
Sancta Mater Ecclesia (PBC) – Historische Wahrheit der Evangelien
1965:
Dei Verbum (Zweites Vatikanisches Konzil) – Offenbarung und Schriftauslegung
Integrae servandae (Paul VI.) – Reform des Heiligen Offiziums zur CDF
1966:
Notifikation zum Index – Ende der Gesetzeskraft
1967:
Aufhebung des Antimodernisteneids
1968:
Credo des Gottesvolkes (Paul VI.)
1973:
Mysterium Ecclesiae (CDF) – Unveränderlichkeit dogmatischer Formeln
1984/1986:
Libertatis nuntius und Libertatis conscientia (CDF) – Befreiungstheologie
1990:
Donum veritatis (CDF) – Die Berufung des Theologen
1993:
Veritatis splendor (Johannes Paul II.) – Objektive moralische Wahrheit
1998:
Fides et ratio (Johannes Paul II.) – Verhältnis von Glaube und Vernunft
Doctrinal Commentary zur Professio fidei (CDF) – Stufen der Zustimmung
2005:
Weihnachtsansprache Benedikts XVI. – Hermeneutik der Reform in Kontinuität

D. Exkurs: Newman und die Entwicklung der Lehre

John Henry Newman (1801-1890): Ein legitimer hermeneutischer Schlüssel

Der heilige John Henry Newman entwickelte in seinem Werk "Essay on the Development of Christian Doctrine" (1845) Kriterien für die Unterscheidung zwischen legitimer Entwicklung und Verfälschung der Lehre. Diese Kriterien bieten einen wichtigen hermeneutischen Schlüssel für das Verständnis der Dogmenentwicklung:

  1. Bewahrung des Typus: Die grundlegende Gestalt der Lehre bleibt erhalten
  2. Kontinuität der Prinzipien: Die zugrundeliegenden Prinzipien bleiben dieselben
  3. Assimilationskraft: Die Lehre kann neue Einsichten integrieren, ohne ihre Identität zu verlieren
  4. Logische Folgerichtigkeit: Spätere Entwicklungen folgen logisch aus früheren Stadien
  5. Vorwegnahme der Zukunft: Spätere Entwicklungen sind in früheren Stadien bereits keimhaft angelegt
  6. Bewahrung früher Lehrentscheidungen: Spätere Entwicklungen widersprechen nicht früheren autoritativen Entscheidungen
  7. Lebendige Kraft: Die Lehre behält ihre Vitalität und Relevanz über die Zeit

Newmans Ansatz wurde von den Päpsten des 20. Jahrhunderts zunehmend rezipiert und bildet heute einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis der Tradition als lebendige Weitergabe des Glaubens. Er zeigt, dass echte Entwicklung nicht Bruch, sondern organisches Wachstum bedeutet.

E. Exkurs: Action Française – Ein politisch-pastoraler Sonderfall

Die Action Française-Kontroverse (1926-1939)

Die Auseinandersetzung um die Action Française, eine rechtsgerichtete, nationalistische Bewegung in Frankreich, stellt einen wichtigen Sonderfall dar, der nicht direkt mit dem theologischen Antimodernismus zu verwechseln ist:

  • Charakter der Bewegung: Monarchistisch, nationalistisch, antiliberal; geführt von Charles Maurras, einem Agnostiker
  • Verurteilung 1926: Pius XI. verurteilte die Bewegung wegen Instrumentalisierung des Katholizismus für politische Zwecke und Unterordnung der Religion unter nationalistische Interessen
  • Folgen: Verbot für Katholiken, die Zeitschrift zu lesen; Verweigerung der Sakramente für aktive Mitglieder
  • Entschärfung: Schrittweise Annäherung durch Zugeständnisse seitens der Action Française
  • Aufhebung 1939: Pius XII. hob die Verurteilung auf, nachdem die Bewegung ihre Positionen gemäßigt hatte

Die Episode zeigt die Differenzierung des kirchlichen Lehramts zwischen theologischen und politisch-pastoralen Fragen sowie die Fähigkeit, Entscheidungen an veränderte Umstände anzupassen, ohne die grundlegenden Prinzipien aufzugeben.

Bibliographie

Primärquellen

Sekundärliteratur